Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2025

Neue Sprint-Formate verkürzen Entscheidungswege deutlich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2025

Staige One AG gewinnt Toll Collect-Challenge zur Stereoskopie für die mobile Lkw-Mautkontrolle

Immobilien
November 3, 2025

Hotelgesellschaft Hotel Investments AG sucht Hotels zur Pacht in Deutschland, Österreich & Schweiz

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2025

Kanada investiert bis zu 36,3 Mio. CAD in Ucores Seltene Erden-Anlage in Kingston!

Medien, Kommunikation
November 3, 2025

Deutsche Welle und Taboola schließen Exklusivertrag

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2025

Schuster GmbH bietet KRITIS-konforme Sonderschrauben und digitale Wartungslösung

Logistik, Transport
November 3, 2025

Neue Website für Kauf und Miete von Gebrauchtstaplern

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2025

valuteo auf der Solar Solutions: Photovoltaik Investments

Essen, Trinken
November 3, 2025

Umfrage zeigt Informationsdefizite bei Verbraucherinnen und Verbrauchern

Tourismus, Reisen
November 3, 2025

Sinterklaas & Co.: Auf Texel beginnt die Zeit der traditionellen Winterbräuche

Immobilien
November 3, 2025

Hotelgesellschaft Hotel Investments AG sucht Hotels zum Kauf oder zur Pacht in Deutschland, Österreich & Schweiz

IT, NewMedia, Software
November 3, 2025

Integration von Versa Secure SD-WAN mit Microsoft Entra Internet Access schafft umfassende SASE-Lösung

Sport, Events
November 3, 2025

ALEXA begeistert mit American Football Event zum Mitmachen

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 3, 2025

InfectoPharm unterstützt zum achten Mal die Auszeichnung „Pädiater:innen für Kinder in Krisenregionen“ vom BVKJ

Mietminderungsquote bei Baulärm

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander, Berlin zu Vereinbarungen über eine Minderungsquote bei Baulärm

Mietminderungsquote bei Baulärm

Bei Bautätigkeit mindert sich regelmäßig die Miete der Wohnungen in den betroffenen Häusern. Die Minderungsquote hängt von der Lärmintensität ab und vom Grad der Beeinträchtigung durch die Bauarbeiten. Muss das gesamte Haus etwa mit einem Baugerüst versehen werden, erhöht sich regelmäßig die Minderungsquote. Minderungsquoten von 50 % und mehr sind nicht unrealistisch. Im Internet finden sich Lärmtabellen, die einen guten ersten Überblick geben.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Vielleicht empfindet der Mieter die Bauarbeiten als fast unerträglich. Ein Gericht kann das immer auch anders sehen und die erhoffte Minderungsquote schmilzt auf magere 15 % zusammen.

In den meisten Fällen empfiehlt sich ein außergerichtlicher Vergleich. Mieter und Vermieter einigen sich auf eine Minderungsquote und auf Rückzahlung überzahlter Mieten seit Baubeginn. Die Minderungsquote ist dann unter Umständen nicht so hoch als eine vor Gericht erzielbare Quote; aber: was man hat, das hat man. Mit etwas Verhandlungsgeschick kann der Mieter ähnliche Quoten erzielen, wie vor Gericht. Beide Seiten ersparen sich ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren. Und: Niemand hat Lust, für einen Sachverständigen mehrere 1000 EUR vorzufinanzieren.

Fachanwaltstipp Mieter: Zeigen Sie es dem Vermieter nachweisbar an, dass der Baulärm in Ihre Wohnung dringt. Fordern Sie ihn zur Beseitigung des Mangels auf. Dokumentieren Sie die Mängel, etwa mit Hilfe von Zeugen und/oder Schallpegelmesser. Überlassen Sie die Verhandlungen über die Höhe der Minderungsquote einem Experten. Die Kosten des Vergleichs können mit der Summe finanziert werden, die der Vermieter wegen der Mängel zurückzahlen muss.

Fachanwaltstipp Vermieter: Scheuen Sie den außergerichtlichen Vergleich nicht. Bei eindeutiger Beweislage kann so eine niedrigere Quote vereinbart werden, als die, die das Gericht feststellen würde. Ein innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossener Vergleich ist regelmäßig wesentlich vorteilhafter, als ein langwieriger Rechtsstreit mit einem rechtsschutzversicherten Mieter.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

18.08.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 40004999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 9 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert