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Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall?

R+V-Infocenter: Für Leihroller gelten die Nutzungsbedingungen der Anbieter

Wiesbaden, 11. Juni 2026. Schnell per App entsperren und losfahren: Leih-E-Scooter sind besonders bei jungen Menschen beliebt. Doch Minderjährige dürfen die Roller der Sharing-Anbieter in der Regel nicht nutzen. Wer es über den Zugang von Eltern, Geschwistern oder Freunden trotzdem tut, riskiert Ärger und hohe Kosten, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Bereits ab 14 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland E-Scooter fahren – ein Führerschein ist nicht notwendig. Für Leihroller gelten jedoch zusätzlich die Nutzungsbedingungen der Anbieter. „Minderjährige dürfen einen solchen Vertrag normalerweise nicht allein abschließen“, erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Deshalb liegt das Mindestalter in der Regel bei 18 Jahren. Zudem braucht jeder Nutzer einen eigenen Account. Nur dann ist er bei der Fahrt mit dem Leihroller regulär über den Anbieter versichert.

Wenn Jugendliche fremde Accounts nutzen
Umgekehrt bedeutet das: Wer seinen Zugang an einen Jugendlichen weitergibt, verstößt gleich doppelt gegen die Vertragsbedingungen des Anbieters. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, betont R+V-Experte Richter. „Vor allem bei einem Unfall drohen finanzielle und rechtliche Konsequenzen.“ Verursacht der Jugendliche mit dem E-Scooter einen Schaden oder verletzt andere, greift zwar grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Rollers. Allerdings kann der Versicherer vom Vertragsinhaber anschließend unter Umständen bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Hinzu können weitere Kosten kommen, etwa für Reparaturen am Leihroller, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Forderungen des Anbieters.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Nur allein fahren – auf E-Scootern darf man nicht zu zweit unterwegs sein. Auch Gegenstände dürfen nur transportiert werden, wenn sie eine sichere Fahrt nicht beeinträchtigen.
– Gehwege und Fußgängerzonen meiden, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind.
– Auch ohne Pflicht einen Helm nutzen: Er kann schwere Kopfverletzungen verhindern.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de

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