MPC-Rendite-Fonds Leben plus: Dubiose Kaufangebote

KWAG-Rechtsanwälte: Nicht bedenkenlos annehmen. Umgehend Schadenersatzansprüche wegen Prospekt- oder Beraterhaftung prüfen. Vorsicht: Baldiges Ende der Verjährungsfrist.

(Bremen, 25. November 2014)Rund 11.500 Anleger, die insgesamt 326 Millionen Euro Eigenkapital in drei MPC Lebensversicherungsfonds der „plus-Reihe“ investiert hatten, erhielten jetzt ein Ankaufsangebot für ihre Beteiligungen. Anleger würden bis knapp 60 Prozent ihres Einsatzes verlieren. Die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen rät den Investoren zur Ablehnung der Angebote. Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder falscher Prospektangaben durchzusetzen.

Die Kaufangebote gelten für folgende MPC-Lebensversicherungsfonds: den „MPC Rendite-Fonds Leben plus IV GmbH & Co. KG“, den „MPC Rendite-Fonds Leben plus V GmbH & Co. KG“ sowie den „MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG“. Die Gesamtmittelrückflüsse, die sich aus der Summe von Verkaufserlös und Erstattung der Kapitalsteuer in den vergangenen Jahren bis einschließlich 2014 ergeben, betragen:

63,00 % beim „MPC Rendite-Fonds Leben plus IV GmbH & Co. KG“
62,96 % beim „MPC Rendite-Fonds Leben plus V GmbH & Co. KG“
40,18 % beim „MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG“

Für Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner sind dies „skandalös schlechte Angebote, die die Investoren nicht annehmen sollten.“ Für diese Empfehlung gibt es drei wichtige Gründe:

Mit der Annahme des Angebots würden Anleger auf Schadenersatzansprüche gegen den Fondsinitiator MPC, gegen Prospektverantwortliche und auch gegen beratende Banken verzichten. Denn „Investoren veräußern auch alle sich aus ihrer Beteiligung ergebenden Rechte und Pflichten“, erklärt Fachanwalt Gieschen. Der finanzielle Schaden wäre endgültig, da keine Möglichkeit mehr bestünde, die Verluste zumindest zu begrenzen.

Der Käufer hat naturgemäß wirtschaftliche Gründe, Investoren solche Angebote zu unterbreiten. „Er hat sich die Beteiligungen genau angeschaut und analysiert“, ist Gieschen überzeugt. Dabei sei er entweder zu dem Ergebnis gekommen, dass er mit den Beteiligungen künftig gutes Geld verdienen kann. Oder er setze auf die ebenfalls verkauften Schadenersatzansprüche, die er in eigenem Namen geltend machen kann. „Der Käufer und Investor bietet also den Anlegern jetzt vergleichsweise kleines Geld, weil er hohe Gewinnerwartungen hat“, betont Gieschen.

Nach KWAG-Erkenntnissen ist bislang nicht geklärt, um wen es sich beim Kaufinteressenten, der Luxemburger Firma „Luna Life Partners“, handelt. Dem Angebot ist jedoch zu entnehmen, dass Tochtergesellschaften von MPC in jedem Fall Geld verdienen würden. So erhält die Firma DSC Deutsche SachCapital GmbH eine „Vermittlungsprovision“ von 5 Prozent. Jens-Peter Gieschen: „Wofür eigentlich? Weshalb bekommen die an den MPC-Lebensversicherungsfonds beteiligten Investoren dieses Geld nicht, indem der potenzielle Käufer sein Angebot um 5 Prozent erhöht?“ Gieschen schließt überdies nicht aus, „dass hinter Luna Life Partners eine Gesellschaft steht, die mit MPC verbunden ist.“ Falls dies so wäre, versuche man sich mit dem Ankauf der Beteiligungen, auf sehr preiswerte Weise möglicher Schadenersatzansprüche zu entledigen.

Zumindest beim „MPC Rendite-Fonds Leben plus V GmbH & Co. KG“ droht alsbald die Verjährungsfrist. Diese endet tag genau zehn Jahre, nachdem die Beteiligung gezeichnet wurde, und nicht Silvester 2015. „Möglicherweise muss der Anleger mit Unterstützung eines versierten sowie auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts verjährungsunterbrechende Maßnahmen einleiten“, erklärt KWAG-Partner Gieschen.

Das Team um die Grün­dungs­ge­sell­schaf­ter Rechts­an­wäl­te Jan-Hen­ning Ah­rens und Jens-Pe­ter Gie­schen be­steht aus aus­ge­wie­se­ne Spe­zia­lis­ten im Be­reich Ka­pi­tal­an­la­ge- und Ban­ken­recht. Al­lei­ne 5 der 12 An­wäl­tin­nen und An­wäl­te tra­gen den Titel „Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht“.
Durch enge Ko­ope­ra­tio­nen mit hoch qua­li­fi­zier­ten Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schafts­prü­fern sowie un­se­rem Toch­ter­un­ter­neh­men KWAG-Con­sul­ting er­rei­chen wir einen wert­vol­len Kom­pe­tenz­vor­sprung in der Pro­zess- und Ver­hand­lungs­stra­te­gie – zum Nut­zen un­se­rer Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten.
Zu un­se­ren Tä­tig­keits­schwer­punk­ten ge­hört au­ßer­dem das all­ge­mei­ne Bank­recht mit allen sei­nen Fra­ge­stel­lun­gen zu Dar­le­hen, Bank­si­cher­hei­ten und Sa­nie­run­gen.

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