Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
September 2, 2026

Vebego optimiert Reinigung für CSRD-Vorgaben

Maschinenbau
September 2, 2026

IMA Schelling Precision präsentiert xm 250 auf der ALUMINIUM 2026

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Muss ich oder nicht?

– Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist

Für alle Steuerzahler hängt sie wie ein Damoklesschwert über dem Kopf: die Abgabefrist der Einkommensteuerklärung. Wer nicht verpflichtet, ist eine Steuererklärung abzugeben, der kann ganz entspannt bleiben. Ihm können keine Steuerschätzung oder Verspätungszuschläge drohen. Allerdings winkt in so einem Fall auch keine Steuerrückerstattung. Durchschnittlich erhielten die Deutschen 935 Euro im Jahr 2016 von ihren Finanzämtern zurück. Die Mitglieder der Lohi bekamen im Schnitt aller Erstattungsfälle im selben Jahr 1.339 Euro rückerstattet.

Für wen ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend?
Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht u. a. für Arbeitnehmer, Studenten, Rentner und Pensionäre die Abgabe vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden:

– In den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen wurde ein Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erfasst.
– Mehrere Jobs wurden parallel angenommen und es wurden von zwei oder mehr Arbeitgebern Löhne oder Versorgungsbezüge überwiesen (Steuerklasse XI).
– Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Betreuungsgeld, Insolvenzgeld oder Altersteilzeitzuschläge von über 410 Euro wurden bezogen.
– Der ehemalige Arbeitgeber hat einen sonstigen Bezug wie eine Abfindung ausbezahlt und diese wurde ermäßigt besteuert.
– In der Ehe oder Lebenspartnerschaft sind beide berufstätig und es wurde die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren gewählt.
– Nach Scheidung oder Tod des Partners wurde im selben Jahr wieder geheiratet.
– Es lagen weitere Einkünfte wie Mieten, Renten, ausländische oder Nebeneinkünfte vor, die 2017 mehr als 410 Euro betrugen.
– Der Ehegatte ist beschränkt steuerpflichtig und lebt im EU-/EWR-Ausland.
– Es wurde ein Verlustvortrag geltend gemacht.
– Einkünfte aus Kapitalvermögen, bei denen keine Abgeltungssteuer erhoben wurde, lagen vor.
– Single-Rentner mit Einkünften über 9.000 Euro im Jahr oder Rentner-Paare mit Einkünften über 18.000 Euro. Die Einkünfte berechnen sich nach der Bruttorente abzüglich Werbungskosten in Höhe von 102 Euro und des Rentenfreibetrags in Abhängigkeit vom Rentenbeginn.
– Das Finanzamt fordert zu einer Abgabe auf, obwohl die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen.

Für viele, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, lohnt es sich allerdings das freiwillig und risikolos zu tun. Wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerrechnungen vorliegen, sollte über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nachgedacht werden. Denn dann springt meistens eine Rückerstattung heraus. In diesen Fällen umfasst der Zeitraum sogar vier Jahre, um die Steuererklärung noch nachzureichen. Aber wer es in diesem Jahr aufschiebt, nimmt es in der Regel auch im nächsten Jahr nicht in Angriff. So werden Jahr für Jahr in Deutschland Steuergelder verschenkt.

Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Gudrun Steinbach
Riesstrasse 17
80992 München
089 / 2781310
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Strasse 5
93128 Regenstauf
09402 / 503159
j.gabes@lohi.de
http://www.lohi.de

(Visited 29 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert