Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Neue Gesetzeslage erfordert Umdenken

VAT & Co. stellen Unternehmen mit Online-Shops vor schwierige Aufgaben

Karlsruhe – 16. Oktober 2014 – Die geänderten Umsatzsteuer-Regularien der Europäischen Union zur Besteuerung einzelner Bereiche des Internethandels innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, treten zum 1. Januar 2015 in Kraft und stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Das weiß auch der Karlsruher eCommerce-Anbieter asknet und unterstützt seine Kunden dabei, die internationalen Online Shops richtlinienkonform zu gestalten.

Fakt ist, dass bei Online-Käufen von elektronisch erbrachten Leistungen (z. B. Software-Downloads) durch Privatpersonen ab dem nächsten Jahr der Mehrwertsteuersatz des Landes berechnet wird, in dem der Käufer lebt und nicht des Landes, in dem das verkaufende Unternehmen registriert ist. Diese Änderung wird den meisten Regierungen der EU-Länder voraussichtlich einiges an Mehreinnahmen bescheren, gleichzeitig aber auch steuerliche und monetäre Folgen für die betroffenen Unternehmen mit sich bringen. Was müssen Unternehmen also tun, um für die Neuerung gewappnet zu sein?

Dr. Louisa Specht, Rechtsanwältin und Spezialistin für IT-Recht, weiß, dass es vor allem darauf ankommt, dass sich die Unternehmen rechtzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, damit sie bis zum 1. Januar 2015 alle notwendigen Änderungen in die Wege leiten können. „Es gibt viele Berater und Unternehmen, die wissen, was bei der Anpassung der Geschäftsvorgänge an die Vorgaben der VAT-Richtlinie beachtet werden muss, damit die Umstellung kein Verlustgeschäft wird.“ Sie empfiehlt, eine konkrete Checkliste anzufertigen und diese sukzessive abzuarbeiten, damit nichts übersehen wird. „Am Anfang sollte dabei festgestellt werden, ob überhaupt grenzüberschreitende und von der Richtlinie betroffene Leistungen erbracht werden und ob sich diese Leistungen zumindest auch an Privatpersonen richten.“ Denn die Besteuerung am Wohnsitz des Leistungsempfängers gilt nach der VAT-Richtlinie nur für Leistungen, die an Privatpersonen erbracht werden. Leistungen an Gewerbetreibende unterliegen dagegen weiterhin in der EU dem Reverse-Charge-Verfahren.

Bei Einkäufen in Online Shops ist für Endkunden eine Anzeige des Endpreises inklusive Umsatzsteuer Pflicht. Nicht immer weiss ein Unternehmen aber von Anfang an, in welches Land die Lieferung erfolgt. „Wer es seinen Kunden leichter machen will, der kann beispielsweise einen einheitlichen Bruttopreis auf seiner Seite ausweisen und erst wenn der Interessent sämtliche Kaufinformationen ausgefüllt hat, den angewendeten Mehrwertsteuersatz aufzeigen, der dann vom angezeigten Bruttopreis heruntergerechnet wird“, sagt Specht.

Diese Aufgabenstellungen, die die VAT-Richtlinien mit sich bringen sowie ihre Lösungsansätze kennen Specht, ihre Kollegen oder auch die Spezialisten etablierter eCommerce-Unternehmen, wie asknet. Sie haben eine langjährige Expertise hinsichtlich des Betriebs internationaler Online-Shops. Die Komplexität aufgrund internationaler Richtlinien steigt stetig und damit auch die Fallen, in die Unternehmen, die einen Online Shop betreiben, tappen können. Die asknet AG bietet nicht nur die zeitgemäße Shop-Technologie, um weltweit zu verkaufen, sondern übernimmt alle Prozesse und Services rund um den Kauf und sorgt dafür, dass Stolperfallen ausgeschlossen sind. Wer also erfolgreich online verkaufen und dabei ruhig schlafen möchte, wendet sich am besten an sales@asknet.de

asknet gehört zu den international führenden eCommerce-Unternehmen und bietet Herstellern individuelle Shop-Lösungen, um rund um die Uhr in über 190 Länder zu verkaufen. Zusätzlich betreibt das Karlsruher Unternehmen Portale für den Software-Vertrieb im Bereich Forschung und Lehre. Unter anderem versorgt die asknet AG, die 1995 als Spin-off des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) gegründet wurde, rund 80 Prozent der deutschen Hochschulen mit Software-Produkten. Hier ist asknet Large Account Reseller für Hersteller wie Adobe und Microsoft. Außerdem bietet asknet Studenten über die etablierte Internetplattform „studyhouse.de“ ein vielfältiges Softwareangebot für den Privatgebrauch. Im Jahr 2013 erwirtschaftete das Unternehmen Transaktionserlöse in Höhe von rund 96 Mio. EUR. Weitere Informationen unter www.asknet.de.

Firmenkontakt
asknet AG
Katja Speck
Vincenz-Priessnitz-Str. 3
76131 Karlsruhe
+49/721/96458-6369
katja.speck@asknet.de
http://www.asknet.de

Pressekontakt
Schmidt Kommunikation GmbH
Alexandra Schmidt
Schillerstrasse 8
85521 Ottobrunn
089 60 669222
alexandra.schmidt@schmidtkom.de
http://www.schmidtkom.de

(Visited 17 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert