Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Essen, Trinken
Juli 21, 2026

Rosenstein & Söhne Multi-Zerkleinerer & Fleischwolf 400 W

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

ALEXA unterstützt Berlin Pride | CSD Berlin 2026

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

norisbank als beste Direktbank Deutschlands ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen

Kunst, Kultur
Juli 21, 2026

Musicals in deutschen Medien: Kein Raum für Kritik?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) richtig lesen – die wichtigsten Kennzahlen einfach erklärt

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Media Alert: IT-Risikomanagement im Mittelstand: Risiken erkennen, Ausfälle vermeiden

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 21, 2026

Digitale Liebesangebote und ihre rechtlichen Grenzen

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

BBQ-Erlebnis Sansibar: BBQ-Tisch & Lagerfeuerplatz im Hotel Green Ocean Zanzibar

OLG Bamberg: Berliner Testament kann nicht einseitig geändert werden

OLG Bamberg: Berliner Testament kann nicht einseitig geändert werden

OLG Bamberg: Berliner Testament kann nicht einseitig geändert werden

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html Ehepartner, die sich in einem Berliner Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html) gegenseitig zum Alleinerben einsetzen, müssen die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments beachten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine Sonderform des Testaments ist das sog. Berliner Testament. In diesem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben und in der Regel die gemeinsamen Kinder als Schlusserben ein. Dieses Ehegattentestament dient in erster Linie der materiellen Absicherung des Partners, da die Kinder zunächst keinen Anspruch auf ihr Erbe haben und erst nach dem Tod des zweiten Elternteils bedacht werden.

Ehepartner, die diese Form des Testaments wählen, sollten aber beachten, dass das Berliner Testament eine hohe Bindungswirkung entfaltet. Es kann nicht einseitig geändert oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 6. November 2015 hervor (Az.: 4 W 105/15).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatten die Ehepartner ein Berliner Testament errichtet und sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Die vier Kinder wurden als Schlusserben eingesetzt und sollten nach dem Tod des zweiten Elternteils zu gleichen Teilen erben. Einige Zeit später verfassten sie noch einen unwirksamen, weil maschinell geschriebenen Zusatz, nach dem der Sohn das „Anwesen“ übernehmen sollte. Nach dem Tod der Ehefrau verfasste der Ehemann noch ein weiteres notarielles Testament und setzte darin den Sohn zum Alleinerben ein. Dessen Geschwister hielten dieses zweite Testament für unwirksam.

Das OLG Bamberg gab den Geschwistern Recht. Der Vater sei an die Verfügungen im gemeinschaftlichen Berliner Testament gebunden gewesen. Eine Änderung wäre nur dann möglich gewesen, wenn sich die Ehegatten von vornherein ermächtigt hätten, die Einsetzung der Schlusserben nach dem Tod des Partners noch zu ändern. Dies war hier allerdings nicht der Fall, so dass die vier Kinder zu gleichen Teilen erben.

Um keine Zweifel an der letztwilligen Verfügung aufkommen zu lassen, können im Erbrecht versierte Rechtsanwälte bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 16 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert