Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

OLG Düsseldorf: Testament unterscheidet zwischen leiblichen und Adoptivkindern

OLG Düsseldorf: Testament unterscheidet zwischen leiblichen und Adoptivkindern

OLG Düsseldorf: Testament unterscheidet zwischen leiblichen und Adoptivkindern

Das Erbrecht macht zwischen leiblichen und adoptierten Kindern keinen großen Unterschied mehr. Anders kann das jedoch aussehen, wenn der Erblasser ein Testament erstellt hat.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gesetzlich sind Adoptivkinder heute leiblichen Kindern weitestgehend gleichgestellt. Ein Erblasser kann jedoch andere Vorstellungen haben und diese auch im Testament festlegen. Das zeigt ein Fall, den das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte (Az.: I-3 Wx 98/14).

In einem notariellen Testament von 1969 hatte die Erblasserin bestimmt, dass ihr Sohn die Stellung eines Vorerben erhält. Die Vorerbschaft sollte sich in eine Vollerbschaft umwandeln, sobald der Sohn leibliche eheliche Abkömmlinge habe. Wenig später verstarb die Frau. Ihr Sohn hatte keine leiblichen Kinder, sondern zwei Adoptivkinder.

Das OLG Düsseldorf entschied, dass der Sohn daher auch nicht zum Vollerben geworden sei. Dieses wäre er laut Testament nur dann geworden, wenn er leibliche eheliche Kinder gehabt hätte. Für eine Auslegung des Willens der Erblasserin bestehe kein weiterer Spielraum. Es sei nicht entscheidend, welche rechtlichen Auswirkungen die Adoption und eine gesetzlich angeordnete Gleichstellung von leiblichen und adoptierten Kindern habe. Vielmehr sei darauf abzustellen, welche Bedeutung die Erblasserin ihrer testamentarischen Bestimmung beigemessen hat.

Der Wortlaut lasse darauf schließen, dass die Erblasserin gerade auch dem Status leiblicher ehelicher Abkömmlinge großen Wert beimessen wollte. Dies gelte umso mehr, da sie offenbar mit dem Testament erreichen wollte, dass das Vermögen in der Familie bleibt. Dies sei nach den damaligen Moralvorstellungen, das Testament wurde 1969 erstellt, nur durch eheliche leibliche Kinder möglich gewesen. Daher sei der Wille der Erblasserin so auszulegen, dass nur leibliche und nicht auch adoptierte Kinder zur Vollerbenstellung des Sohnes geführt hätten.

Letztwillige Verfügungen in einem Testament oder Erbvertrag sollten immer so unmissverständlich wie möglich formuliert werden, um spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um den Nachlass beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 14 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert