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Patientenrechtegesetz – AOK als Vorbild: Krankenkassen sollen aktiv bei Aufklärung von Behandlungsfehlern unterstützen

Zukünftig sollen Patienten bei der Aufklärung von Behandlungsfehlern von ihrer Krankenkasse unterstützt werden. Das zumindest sieht der aktuelle Entwurf des Patientenrechtegesetzes vor. „Damit können Versicherte im Ernstfall auf wichtige Hilfe in einer für sie schwierigen Auseinandersetzung zählen. Bei der AOK ist dieser Service bereits seit über zehn Jahren im Leistungsangebot verankert. Es freut uns, dass der Gesetzgeber hier nun für alle Kassen Handlungsbedarf erkannt hat und diese nunmehr unserem Beispiel folgen sollen“, sagt Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Ganz zufrieden mit den Inhalten des Patientenrechtegesetzes zeigt sich Graalmann aber nicht: „Nach wie vor bleiben Patienten benachteiligt, wenn es um den Beweis eines Be-handlungsfehlers und seiner gesundheitlichen Folgen geht. Sie bleiben alleinig in der Bringschuld.“ Hier fordert die AOK eine Beweislasterleichterung, um mehr Chancengleichheit zu erreichen. „Patienten sind keine Mediziner. Ärzte müssen deshalb stärker in die Pflicht genommen werden und ihren Teil zur Aufklärung eines Behandlungsfehlers beitragen“, betont Graalmann. Darüber hinaus setze sich die AOK zusammen mit Ärzten, Krankenhäusern und Patientenverbänden weiter für eine Intensivierung der Aktivitäten zur Fehlervermeidung ein – etwa im Aktionsbündnis Patientensicherheit.

Graalmann begrüßt, dass Versicherte künftig schriftlich über die Kosten Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) informiert werden sollen. Er sieht aber Nachbesserungsbedarf: „Wir müssen Patienten stärker vor rein wirtschaftlichen Interessen Dritter schützen. Daher sollte neben den Kosten auch über den in der Regel fehlenden medizinischen Nutzennachweis aufgeklärt werden“, fordert Graalmann.

Weitere Infos unter www.aok-presse.de

www.aok-bv.de

Kontakt:
AOK-Bundesverband
Michael Bernatek
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
030346462655
presse@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de

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