Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
Oktober 20, 2026

Zwei Abende, die in Erinnerung bleiben – Schleswig-Holstein Gourmet Festival zu Gast in der Namine Witt

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Schukat auf der electronica: Halle C6, Stand 550

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Pelnox erweitert das Angebot an Ag/AgCl-Leitpasten und Elektrodenfolien für medizinische Elektroden und Biosen

Allgemein
Oktober 20, 2026

Erste Messe mit kleinem Budget: RETIO veröffentlicht Checkliste für mobile Messestände

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Hör auf zu jammern und geh all in

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Lass dich niemals von deinem Plan abbringen

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Gemeinsam die Zukunft des Fachhandels gestalten

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Flexera baut Plattform für KI-Kostenmanagement aus und erweitert Ökosystem

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

KI-Infrastruktur-Monitoring: warum ein KI-Stack nur so stark ist wie die Infrastruktur darunter

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 20, 2026

Von KI-Agenten bis zur intelligenten Produktion: AICon Industry Mannheim stellt Konferenzprogramm vor

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 20, 2026

Garage: Doppelt interessant für Einbrecher

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 20, 2026

Noosha Aubel: Führungsversagen statt Neuanfang – ist Potsdams Oberbürgermeisterin ihrem Amt gewachsen?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 20, 2026

German Tech Holding prüft klare Trennung von bestehendem Vermögen und künftigem Life-Sciences-/BioTech-Geschäft in 2027

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 20, 2026

Tallence erreicht AWS Advanced Tier Services Partnerstatus

Pauschale Werbeaussage kann irreführend sein

Pauschale Werbeaussage kann irreführend sein

Pauschale Werbeaussage kann irreführend sein

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html Pauschale Ersparniswerbung ist für den Verbraucher irreführend. Das hat das Landgericht Berlin am 14. April 2015 entschieden (Az.: 103 O 124/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine pauschale Werbeaussage wie „50 Prozent günstiger als…“ darf nur verwendet werden, wenn diese Ersparnis auch immer und nicht nur im Durchschnitt erreicht werde. Denn bei solch einer einschränkungslosen Aussage gehe der Verbraucher davon aus, dass dieser Preisvorteil tatsächlich bei jedem Angebot erreicht wird. Ist das aber nur im Durchschnitt der Angebote der Fall, sei diese Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html) für den Verbraucher irreführend und verstoße damit auch gegen das Wettbewerbsrecht.

In dem konkreten Fall hatte ein Vermittler von Ferienwohnungen damit geworben, dass seine Angebote „50 Prozent günstiger als Hotels“ seien. Da diese pauschale Ersparnis aber nicht immer erreicht werde, hatte die Wettbewerbszentrale dagegen geklagt. Das Landgericht Berlin gab den Verbraucherschützern Recht. Die pauschale Werbeaussage suggeriere dem Verbraucher, dass diese Ersparnis in jedem Fall erreicht werden und nicht nur im Durchschnitt. Wenn die Angebote nicht in jedem Fall günstiger seien, müssten auch die Werbeaussagen eingeschränkt werden, etwa mit Formulierungen wie „bis zu 50 Prozent günstiger“. Mit einschränkungslosen Aussagen werde der Verbraucher in die Irre geführt und damit liege auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor.

Das UWG regelt die Verhaltensweisen zwischen Marktteilnehmern und auch den Wettbewerbern untereinander und soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Daher können Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auch empfindlich geahndet werden. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsklagen können bei Verstößen auf die Unternehmen zukommen. Das kostet Zeit und Geld.

Werbung kann für Unternehmen rechtlich gesehen also ein schmaler Grat sein. Werden gesetzliche Vorgaben nicht beachtet, kann es z.B. zu Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kommen. Zur Abwehr von Forderungen und Durchsetzung von Ansprüchen sollte ein im Wettbewerbsrecht qualifizierter Rechtsanwalt aufgesucht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 36 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert