Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Evy Solutions zeigt sich auf zwei Leitveranstaltungen der öffentlichen Verwaltung

Maschinenbau
September 1, 2026

Aus Cyberbond wird Vibra-TITE: Kennzeichnungsfreie Schraubensicherung mit bewährter Leistung

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

becos startet Webinarreihe zur modernen Produktionsplanung

Personalakte: Welche Informationen darf der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer sammeln?

Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Personalakte: Welche Informationen darf der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer sammeln?

Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Uns hat vor kurzem mal wieder eine Nachfrage eines YouTube-Zuschauers erreicht, der wissen wollte, welche Informationen der Arbeitgeber eigentlich über ihn als Arbeitnehmer sammeln darf. Wie sieht es denn nun aus?

Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt eine sog. Personalakte über den Arbeitnehmer zu führen. Das kann er in Papierform oder auch elektronisch tun. In dieser Personalakte darf er dann alle solchen Daten und Unterlagen aufbewahren, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind.

Maximilian Renger: Welche Daten sind denn für das Arbeitsverhältnis relevant und dürfen gesammelt werden?

Fachanwalt Bredereck: Also klassischerweise sind in einer Personalakte der Arbeitsvertrag, Bewerbungsunterlagen, Beurteilungen, Zeugnisse, Personalfragebögen, Testergebnisse und gegebenenfalls Ermittlungsakten in Disziplinarsachen enthalten. Darüber hinaus dürfen auch Angaben zum Personenstand, dem beruflichen Werdegang, Abmahnungen, Lohnänderungen und der Schriftverkehr zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufbewahrt werden. Informationen über den Arbeitnehmer, die sich der Arbeitgeber irgendwie aus dem Internet zieht oder dergleichen, gehören dagegen nicht dazu.

Maximilian Renger: Was kann ich denn als Arbeitnehmer tun, wenn ich wissen möchte, welche Daten der Arbeitgeber nun tatsächlich über mich gesammelt hat?

Fachanwalt Bredereck: Man kann als Arbeitnehmer Einsicht in die Personalakte vom Arbeitgeber verlangen. Dieser muss einem dann sämtliche angesammelten Unterlagen vollständig vorlegen, sodass man sich davon ein Bild machen kann.

Maximilian Renger: Bleiben die gesammelten Informationen denn für immer in der Personalakte oder müssen sie auch irgendwann wieder entfernt werden?

Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitgeber muss Unterlagen, wie etwa eine Abmahnung, unter Umständen nach einer gewissen Zeit aus der Personalakte entfernen, nämlich dann, wenn sie für das weitere Arbeitsverhältnis nicht mehr relevant sind. Eine Abmahnung für eine zehnminütige Verspätung des Arbeitnehmers dürfte also z. B. nicht für zehn Jahre aufbewahrt werden.

Maximilian Renger: Zum Abschluss, was kann man tun, wenn man in einer Abmahnung oder sonstigen Erklärung des Arbeitgebers unrichtige Tatsachen findet?

Fachanwalt Bredereck: Sofern in der Personalakte gesammelte Abmahnung oder andere missbilligende Erklärungen unrichtige Tatsachen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung oder beruflichen Weiterentwicklung beeinträchtigen könnten, muss der Arbeitgeber diese entfernen.

Maximilian Renger: Alles klar, vielen Dank für das Interview.

26.9.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 30 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert