Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

PROKON-Anleger sind jetzt Gläubiger – Was müssen sie beachten?

Schutzgemeinschaft der Prokon Anleger.

PROKON-Anleger sind jetzt Gläubiger - Was müssen sie beachten?

Rechtsanwalt, Anlegerrecht

Die Aufregung rund um die PROKON Genussrechte begann Anfang 2014. Am 1. Mai 2014 wurde ein neues Kapitel aufgeschlagen: Das Insolvenzgericht eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH. Welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Anleger? Eine sehr wichtige Änderung ist, dass die Anleger nun Gläubiger eines Insolvenzverfahrens sind. Dies dürfte für zahlreiche Anleger eine neue Erfahrung sein. In erster Linie sind von den Anlegern nun verschiedene wichtige Termine zu beachten.

Das erste wichtige Datum ist der 22. Juli 2014. An diesem Tag findet eine Gläubigerversammlung statt. Dort geht es neben einem Bericht über den Stand des Verfahrens auch darum, über „Weichenstellungen“ für das weitere Insolvenzverfahren abzustimmen. Die PROKON-Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft wird bei diesem Termin vertreten sein, um die Rechte der Genussrechte-Inhaber einbringen zu können.

Bis zum 15. September 2014 sollten sich die Anleger um ihre Forderungsanmeldungen gekümmert haben. Es müssen sämtliche noch offenen Forderungen anmeldet werden, damit diese im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Dabei muss folgendes beachtet werden: § 41 der Insolvenzordnung bestimmt, dass in einem Insolvenzverfahren sämtliche Forderungen eines Unternehmens fällig werden – auch Forderungen, die erst später fällig wären, werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig. Daher müssen auch die eigentlich noch nicht fälligen Ansprüche angemeldet werden. Im Fall der PROKON-Genussrechte betrifft dies zum Beispiel Genussrechte, die erst in den kommenden Jahren zur Rückzahlung anstehen würden oder nicht gekündigt wurden. Die Forderungsanmeldung sollte jedoch nicht nur fristgerecht, sondern auch fachgerecht geschehen.

Wenn Anleger fachliche Unterstützung bei den nun kommenden, verschiedenen „Stationen“ des Insolvenzverfahrens wünschen, sollten sie sich an Fachanwälte wenden, die spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht vorweisen können. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft und bearbeitet die insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team betreut die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

Anleger, die sich im anstehenden Insolvenzverfahren vertreten lassen möchten, sollten sich der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anschließen. Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage der Schutzgemeinschaft http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de.

Bildquelle:kein externes Copyright

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus zwei Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de

(Visited 20 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert