Neuigkeiten Timeline

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Neue Rezeptplattform kämpft gegen werbeüberladene Wettbewerber

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

nLighten und Arqit beweisen, dass die Public Cloud genutzt werden kann, ohne dabei auf Souveränität zu verzichten

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Flüssigkeitszufuhr: Warum Longevity mit einfachen Routinen beginnt

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

chungit Akademie: Fundiertes Wissen über Schungit und Edelschungit strukturiert lernen

Handel, Dienstleistungen
Juli 16, 2026

Wir vermieten Ihr Ferienobjekt auf Rügen erfolgreich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Digitale Schadenmeldungen immer beliebter

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Flexera ernennt Mike Jerich zum CEO und tritt in eine neue Phase KI-getriebenen Wachstums ein

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Spreadly: 5x OMR Leader für digitale Visitenkarten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Neue Horizonte statt Routine –

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Cvent stellt neue Markenidentität vor und investiert mehr als eine Milliarde US-Dollar in KI-gestützte Eventtechnologie

Allgemein
Juli 16, 2026

Zielgruppe verstehen: Warum viele Unternehmen an ihren Kunden vorbei kommunizieren – und wie es besser geht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Nabab S.A. setzt Fokus auf strukturierte Vermögensplanung nach Unternehmensverkauf

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Westcon-Comstor und Palo Alto Networks stellen mit SASEvolution die Weichen für hochskalierbare SASE-Umgebungen

PWB Rechtsanwälte gewinnen vor Bundesgerichtshof (BGH)

Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen

PWB Rechtsanwälte gewinnen vor Bundesgerichtshof (BGH)

Anlegerschutzkanzlei

23. Mai 2014. Erneut konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg verbuchen. Nach der Entscheidung des Gerichts (Az. IX ZR 176/13) muss der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH nun die vollständige Forderung des Anlegers zur Insolvenztabelle aufnehmen. „Dies bedeutet, dass unser Mandant die Differenz zwischen den Einlagen und der Auszahlung nun als Insolvenzforderung geltend machen kann. Abzüge wegen vermeintlicher Handelsverluste sind unzulässig“, erläutert Rechtsanwalt Matthias Kilian, der für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte ( www.pwb-law.com ) das Urteil erstritten hat. Der Anleger wird nun mehr Geld vom Insolvenzverwalter erhalten.

„Das Urteil hat weitreichende, positive Folgen, nicht nur für die geschädigten Phoenix-Anleger“, betont Rechtsanwalt Kilian. „Vor allem ist jetzt Schluss mit der Kaputtrechnerei der Anlegerforderungen durch den Insolvenzverwalter.“ Als einzige Kanzlei hatte sich PWB Rechtsanwälte bis zum Bundesgerichtshof dagegen gewehrt, dass der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen mit der Begründung bestritten hatte, der Anleger müsse sich die vertraglich vereinbarten Verwaltungsprovisionen sowie die Handelsverluste anrechnen lassen. Diesen Berechnungen, die für die Anleger ausgesprochen negativ waren, hat nun der BGH einen Riegel vorgeschoben.

Betroffen von dem Urteil sind nahezu 30.000 Phoenix-Anleger, die mehr als 750 Millionen Euro in Optionsgeschäfte des Unternehmens gesteckt hatten.

Der BGH hat u. a. festgestellt, dass die Verwaltungskosten bei einer Anlage nicht vom Insolvenzverwalter abgezogen werden dürfen. Darüber hinaus hat das Gericht auf die zweckwidrige Verwendung der eingesammelten Gelder durch die Phoenix Kapitaldienst GmbH hingewiesen. Nach Auffassung der Richter erfüllte dies den Tatbestand der Untreue und der Pflichtverletzung gegenüber jedem einzelnen Anleger und müsse bei der Entscheidung, welche Forderung eines Anlegers zur Berechnung komme, berücksichtigt werden.

„Gerade bei Schneeballsystemen wurden die Forderungsanmeldungen der Anleger oft durch die Insolvenzverwalter abgewiesen. Nach dem positiven Urteil des BGH haben nun Anleger die Chance, höhere Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und damit mehr Geld zu erhalten“, freut sich Rechtsanwalt Matthias Kilian.

Der Phoenix-Skandal gilt als einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Unternehmen hat Anlegern Geldanlagen in Form von Optionsgeschäften angeboten. Diese wurden jedoch nur zum Teil durchgeführt; ein Großteil der eingenommen Anlegergelder floss in ein betrügerisches Schneeballsystem. Am 10. März 2005 wurde der Phoenix Kapitaldienst GmbH die Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Erstattung ihrer Gelder durch den Insolvenzverwalter.

Auf der Homepage der Kanzlei ( www.pwb-law.com ) nimmt Rechtsanwalt Matthias Kilian in einem Videostatement Stellung zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes. Bildquelle:-

PWB Rechtsanwälte

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und das Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei berät private und institutionelle Kapitalanleger und kommunale Gebietskörperschaften auf allen Gebieten des Kapitalanlage- und Wirtschaftsrechts.

PWB Rechtsanwälte gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12 spezialisierten Juristinnen und Juristen und 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

PWB Rechtsanwälte
Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11a
07743 Jena
03641 35 35 08
pwb@pwb-law.com
http://www.pwb-law.com

Agentur für KreativeKommunikation
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
0361 7892609
info@jeske-pr.de
http://www.jeske-pr.de

(Visited 19 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert