Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

GlobalBlock: Schutz für Marken in mehr als 800 Domainendungen

Medizin, Gesundheit, Wellness
August 31, 2026

VIDAL integriert seine Arzneimittelwissensdatenbank in Oracle Health i.s.h.med

Auto, Verkehr
August 31, 2026

BBM Lokal macht Station in Köln und Leipzig

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Von Esslingen an die niederländische Nordsee: Wie eine Pfarrerstochter zur ‘Zarin von Bergen’ wurde

Vereine, Verbände
August 31, 2026

sportspaß e.V. Hamburg: Mitglieder für die Fortführung

Handel, Dienstleistungen
August 31, 2026

DBS Drahtbiege Solutions GmbH liefert individuelle Drahtbiegeteile für Garten-, Messe- und Fahrzeugbau

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Familienurlaub 2027 – Frühbucher-Boom und Budget-Tricks

Immobilien
August 31, 2026

Pflegeimmobilie verkaufen: Welche Faktoren den Verkaufspreis bestimmen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
August 31, 2026

Dating-Apps verlieren ihren Reiz: Jetzt zeigt sich, welche Männer wirklich daten können

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 31, 2026

LYNX erweitert Marktzugang: Handel an den Börsen in Abu Dhabi und Dubai jetzt möglich

Umwelt, Energie
August 31, 2026

Zuverlässigkeit schafft Vertrauen: enviaM erneut vom F.A.Z. Institut ausgezeichnet

Bildung, Karriere, Schulungen
August 31, 2026

Praxisnaher Werkzeugkasten für Führung

Tourismus, Reisen
August 31, 2026

Novotels aus Köln, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt sammelten Müll mit K.R.A.K.E. e. V.

Maschinenbau
August 31, 2026

Von High Mix bis zu extremen Bauteilformaten: FUJI zeigt auf der EFX die Bandbreite moderner SMT-Bestückung

PWB Rechtsanwälte gewinnen vor Bundesgerichtshof (BGH)

Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen

PWB Rechtsanwälte gewinnen vor Bundesgerichtshof (BGH)

Anlegerschutzkanzlei

23. Mai 2014. Erneut konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg verbuchen. Nach der Entscheidung des Gerichts (Az. IX ZR 176/13) muss der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH nun die vollständige Forderung des Anlegers zur Insolvenztabelle aufnehmen. „Dies bedeutet, dass unser Mandant die Differenz zwischen den Einlagen und der Auszahlung nun als Insolvenzforderung geltend machen kann. Abzüge wegen vermeintlicher Handelsverluste sind unzulässig“, erläutert Rechtsanwalt Matthias Kilian, der für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte ( www.pwb-law.com ) das Urteil erstritten hat. Der Anleger wird nun mehr Geld vom Insolvenzverwalter erhalten.

„Das Urteil hat weitreichende, positive Folgen, nicht nur für die geschädigten Phoenix-Anleger“, betont Rechtsanwalt Kilian. „Vor allem ist jetzt Schluss mit der Kaputtrechnerei der Anlegerforderungen durch den Insolvenzverwalter.“ Als einzige Kanzlei hatte sich PWB Rechtsanwälte bis zum Bundesgerichtshof dagegen gewehrt, dass der Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen mit der Begründung bestritten hatte, der Anleger müsse sich die vertraglich vereinbarten Verwaltungsprovisionen sowie die Handelsverluste anrechnen lassen. Diesen Berechnungen, die für die Anleger ausgesprochen negativ waren, hat nun der BGH einen Riegel vorgeschoben.

Betroffen von dem Urteil sind nahezu 30.000 Phoenix-Anleger, die mehr als 750 Millionen Euro in Optionsgeschäfte des Unternehmens gesteckt hatten.

Der BGH hat u. a. festgestellt, dass die Verwaltungskosten bei einer Anlage nicht vom Insolvenzverwalter abgezogen werden dürfen. Darüber hinaus hat das Gericht auf die zweckwidrige Verwendung der eingesammelten Gelder durch die Phoenix Kapitaldienst GmbH hingewiesen. Nach Auffassung der Richter erfüllte dies den Tatbestand der Untreue und der Pflichtverletzung gegenüber jedem einzelnen Anleger und müsse bei der Entscheidung, welche Forderung eines Anlegers zur Berechnung komme, berücksichtigt werden.

„Gerade bei Schneeballsystemen wurden die Forderungsanmeldungen der Anleger oft durch die Insolvenzverwalter abgewiesen. Nach dem positiven Urteil des BGH haben nun Anleger die Chance, höhere Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und damit mehr Geld zu erhalten“, freut sich Rechtsanwalt Matthias Kilian.

Der Phoenix-Skandal gilt als einer der größten Fälle von Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Unternehmen hat Anlegern Geldanlagen in Form von Optionsgeschäften angeboten. Diese wurden jedoch nur zum Teil durchgeführt; ein Großteil der eingenommen Anlegergelder floss in ein betrügerisches Schneeballsystem. Am 10. März 2005 wurde der Phoenix Kapitaldienst GmbH die Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Erstattung ihrer Gelder durch den Insolvenzverwalter.

Auf der Homepage der Kanzlei ( www.pwb-law.com ) nimmt Rechtsanwalt Matthias Kilian in einem Videostatement Stellung zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes. Bildquelle:-

PWB Rechtsanwälte

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und das Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei berät private und institutionelle Kapitalanleger und kommunale Gebietskörperschaften auf allen Gebieten des Kapitalanlage- und Wirtschaftsrechts.

PWB Rechtsanwälte gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12 spezialisierten Juristinnen und Juristen und 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

PWB Rechtsanwälte
Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11a
07743 Jena
03641 35 35 08
pwb@pwb-law.com
http://www.pwb-law.com

Agentur für KreativeKommunikation
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
0361 7892609
info@jeske-pr.de
http://www.jeske-pr.de

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert