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Räumfahrzeuge überholen ist erlaubt – aber gefährlich

R+V-Infocenter: Wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall

Räumfahrzeuge überholen ist erlaubt - aber gefährlich

(Bildquelle: Pixabay)

Wiesbaden, 9. Januar 2026. Räumfahrzeuge sind bei Schnee, Matsch und Glatteis im Dauereinsatz. Grundsätzlich dürfen die langsamen Fahrzeuge überholt werden. Doch wer überholt, haftet in der Regel bei einem Unfall, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Räumfahrzeuge haben Sonderrechte im Straßenverkehr. „Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. In der Nähe der großen Fahrzeuge ist also besondere Vorsicht geboten.

Vorbeifahren nur auf eigenes Risiko
Grundsätzlich sollte man zu einem Räumfahrzeug ausreichend Abstand halten. „Trifft das Streugut ein anderes Fahrzeug, ist der Winterdienst in der Regel nicht in der Pflicht“, betont R+V-Experte Richter. Auch wenn Räumfahrzeuge entgegenkommen, sollte man möglichst rechts fahren und Abstand halten.

Hinzu kommt: Vor dem Räumfahrzeug kann die Fahrbahn noch voller Schnee oder Eis sein. „Der plötzliche Wechsel des Untergrunds macht ein Überholmanöver besonders gefährlich“, warnt R+V-Experte Richter. Auf Autobahnen fahren häufig mehrere Räumfahrzeuge versetzt hintereinander. Rechtsüberholen ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Auch beim regelgerechten Überholen gilt: Bei einem Unfall haftet normalerweise derjenige, der überholt hat. „Das gilt beispielsweise bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug“, so Richter weiter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wenn ein Räumfahrzeug entgegenkommt, äußerst rechts fahren. Das verringert das Risiko eines Zusammenstoßes.
– Kommt es auf Fahrbahnen nur vereinzelt zu Glätte, ist die Gemeinde nicht verpflichtet zu streuen.
– Nachts besteht nur dort eine Streupflicht, wo mit viel Verkehr zu rechnen ist.
– Unbefestigte Wald- und Feldwege müssen im Winter nicht oder nicht vollständig geräumt und gestreut werden. Wer dort fährt, tut es auf eigenes Risiko.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
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