Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Neue EU-Regeln für Künstliche Intelligenz greifen: Hakan Ersu startet EU AI Act Beratungsstelle für Unternehmen

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Psychische Krise im Ausland: Was tun bei Angst, Panik oder Überforderung?

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Sumo Show Tokyo bietet in Sunamachi Ginza ein interaktives Sumo-Erlebnis samt Duellmit einem Sumo-Ringer

Maschinenbau
August 3, 2026

Software-Update für mehr Intelligenz, Flexibilität und Kontinuität in der Blechbearbeitung

Sport, Events
August 3, 2026

10 Jahre Xperience Festival – Yoga, Musik und Consciousness in Bad Meinberg

Allgemein
August 3, 2026

„Elbwald retten“: Ein Hamburger Verein zeigt, wie erfolgreiches Campaigning funktioniert

Umwelt, Energie
August 3, 2026

Neuer eprimo Fairpreis bietet Folgeangebote auf Neukundenniveau

Immobilien
August 3, 2026

Drei besondere Immobilien zwischen Nordsee und Ostsee

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Coolcation im Montafon – Familienzeit, Bergfrische und Sommerglück

Garten, Bauen, Wohnen
August 3, 2026

Tarkett iD Designböden: Ein Design, viele Möglichkeiten

Medien, Kommunikation
August 3, 2026

Warum der Fisch in den Ferien besser schmeckt

IT, NewMedia, Software
August 3, 2026

Auf zu neuen Ufern mit Asseco: Avalara-Partnerschaft legt Basis für weltweite Geschäftsaktivitäten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Strategische Partnerschaft für datenbasierte HR-Exzellenz: PMCI und DexterBee bündeln ihre Kräfte

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Solutiance AG: H1 mit Anstieg bei Auftragseingang und Neukunden – 1,9 MEUR Fördergelder genehmigt

Salvatorische Klausel und Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag

Salvatorische Klausel und Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag

Salvatorische Klausel und Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Ehevertrag.html Ehepaare können wohl unter Umständen den Zugewinnausgleich wirksam in einem Ehevertrag ausschließen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.11.2012 (Az.: XII ZR 48/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag grundsätzlich nicht sittenwidrig sei, da der Zugewinnausgleich einer Regelung im Ehevertrag am weitesten zugänglich sei.

Vorliegend verlangte die Klägerin wohl Auskunft über das Vermögen ihres Mannes, damit sie die Unterhaltspflicht und den Zugewinnausgleich bestimmen könne. In einem vor der Hochzeit geschlossenen Ehevertrag hatten die Ehepartner allem Anschein nach Gütertrennung vereinbart. Außerdem sei der nacheheliche Unterhalt und der Versorgungsausgleich ausgeschlossen und eine salvatorische Klausel in den Ehevertrag aufgenommen worden.

In den Vorinstanzen blieb die güterrechtliche Auskunftsklage der Klägerin erfolglos. Begründet wurde dies scheinbar damit, dass im Ehevertrag ja der Zugewinnausgleich gerade ausgeschlossen worden war. Auch vor dem BGH blieb die Klage erfolglos.

Der BGH war zwar der Ansicht, der Ausschluss des Zugewinnausgleichs sei nicht sittenwidrig, jedoch gelte für den Ausschluss des Unterhalts etwas anderes. Begründet wurde dies mit der Tatsache, die Ehepartner hätten nach Abschluss des Vertrages noch Kinder bekommen, sodass sich ein Unterhaltsausschluss auch auf den für die Kinder zu zahlenden Betreuungsunterhalt beziehen würde. Dies sei jedenfalls nicht mit den guten Sitten vereinbar.

Gleiches gelte für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, da die Klägerin zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrages keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sei und somit schon zum damaligen Zeitpunkt offensichtlich gewesen sei, dass dies im Falle einer Scheidung für die Klägerin schwerwiegende Folgen haben würde.

Laut BGH haben jedoch weder der Ausschluss des Versorgungsausgleichs noch der des Zugewinnausgleichs letztlich die Gesamtnichtigkeit des Vertrages zur Folge. Dies stützt der BGH wohl auf die von den Parteien vereinbarte salvatorische Klausel.

Wer vor der Ehe nicht präventiv denkt, riskiert unter Umständen das Vermögen, das er mit in die Ehe bringt. Denn auch diese Vermögenswerte werden im Fall einer Scheidung beim Zugewinnausgleich mitgerechnet. Dies kann durch einen Ehevertrag verhindert werden.

Ein im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt kann Sie dahingehend beraten, wie Sie sich mit einem Ehevertrag für den Eventualfall einer Scheidung absichern können.

http://www.grprainer.com/Ehevertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 17 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert