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Scheinselbstständigkeit: wichtige Begriffe

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Scheinselbstständigkeit: wichtige Begriffe

Arbeitsrecht

Die Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern (Scheinselbstständigen) fällt in der Praxis oftmals sehr schwer. Vielfach entstehen die Probleme schon durch eine fehlerhafte Verwendung der Begrifflichkeiten. Kommt es zu einer Prüfung von Scheinselbstständigkeit, ist Ausgangspunkt dabei zunächst der Vertrag. Wenn darin dann verwirrende Begriffe verwendet wurden, kann das schnell zu unangenehmen Folgen führen. So ist zum Beispiel in Honorarverträgen oft von Arbeitnehmern bzw. Arbeitgebern die Rede. Häufig wird allein deshalb dann schon später von einem Arbeitsvertrag ausgegangen.

Verwirrende Begriffe (Vorsicht bei der Verwendung):

– Für Selbstständige: freie Mitarbeiter, Freie
– Für Arbeitnehmer: Angestellte, Beschäftigte (sozialversicherungsrechtlich aber relevant), Mitarbeiter
– Durcheinander: feste Freie, Geschäftsführer

Eindeutige Begriffe:

– Selbstständiger (echter Selbstständiger), Sonderfall: Soloselbstständiger (Selbstständiger ohne Mitarbeiter)
– Arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger (echter Selbständiger, der überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist)
– Arbeitnehmer (Scheinselbstständiger, also kein Selbstständiger)

Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern

Entscheidend ist in der Praxis immer die Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern. Ausgangspunkt ist dabei, wie beschrieben, zunächst der Vertrag. Doch auch wenn dort die richtigen Begrifflichkeiten verwendet wurden und auch sonst keine Regelungen enthalten sind, die auf ein Arbeitsverhältnis schließen lassen, kann im Ergebnis immer noch Scheinselbstständigen angenommen werden. Maßgeblich ist nämlich letztlich die Umsetzung des Vertrages in der Praxis. Hier sollte also, wie in einem früheren Beitrag bereits erläutert, stets genau geprüft werden, dass man nicht in der praktischen Handhabung irgendwann von den vertraglichen Vorgaben abweicht und auf einmal doch ein Arbeitsverhältnis besteht.

Fachanwalt Bredereck hilft

Wir vertreten Arbeitgeber, Auftraggeber, Selbstständige und Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) deutschlandweit in allen Fragen rund um die Scheinselbstständigkeit. Arbeitgeber beraten wir insbesondere im Zusammenhang mit drohenden oder durchgeführten Prüfungen und bei Klagen des freien Mitarbeiters. Freie Mitarbeiter, die eigentlich Arbeitnehmer sind, vertreten wir bei Statusfeststellungsklagen gegen den Arbeitgeber/Auftraggeber. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Weiterbildung zum Thema Scheinselbstständigkeit

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck hält deutschlandweit Vorträge zum Thema Scheinselbstständigkeit, rechtssichere Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen, Vermeidung von Haftungsfallen und zu den möglichen Auswirkungen derzeit geplanter gesetzlicher Neuregelungen.

Vorträge zum Thema Scheinselbstständigkeit

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck hält für die Haufe Akademie Vorträge zum Thema „Scheinselbständigkeit“. Die nächsten Termine:

09.01.2017 Berlin

17.02.2017 Frankfurt/Main

10.03.2017 Hamburg

Nähere Infos sowie die Anmeldung finden Sie unter: https://www.haufe-akademie.de/w1/27.92

31.10.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

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