Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Schmähkritik kann zur Kündigung des Arbeitsvertrags führen

Schmähkritik kann zur Kündigung des Arbeitsvertrags führen

Schmähkritik kann zur Kündigung des Arbeitsvertrags führen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html Kritik am Arbeitgeber ist durchaus erlaubt, überzogene Schmähkritik kann hingegen zur Kündigung des Arbeitsvertrags führen. Auch die außerordentliche Kündigung kann möglich sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sachliche Kritik am Arbeitgeber kann durchaus erlaubt sein. Grobe Beleidigungen, Diffamierungen oder Schmähkritik können im Arbeitsrecht allerdings durchaus zur Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html)des Arbeitsverhältnisses führen. Auch die fristlose Kündigung ist in solchen Fällen denkbar.

So hat zumindest das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 10. Oktober 2012 entschieden (Az.: 3 Sa 644/12). In dem Fall hatte ein Auszubildender seinen Arbeitgeber in den sozialen Netzwerken u.a. als „Menschenschinder & Ausbeuter“ bezeichnet. Der Betrieb, der regelmäßig weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt, kündigte dem Auszubildenden darauf hin fristlos. Dieser klagte wiederum gegen die Kündigung.

Nach Auffassung des Auszubildenden sei die Kündigung nicht gerechtfertigt gewesen, da er den Namen des Betriebs nicht erwähnt habe. Außerdem seien seine Äußerungen übertrieben und lustig gemeint gewesen. Im Zusammenhang mit seinem ganzen Profil in dem sozialen Netzwerk ließe sich erkennen, dass seine Äußerungen nicht ernst gemeint gewesen seien. Darüber hinaus sei seine Kritik an den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Auf jeden Fall hätte vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen.

Hatte er erstinstanzlich mit seiner Klage noch Erfolg, entschied das LAG Hamm anders. Das Ausbildungsverhältnis sei wirksam beendet worden und die fristlose Kündigung durch einen wichtigen Grund gedeckt, so das LAG. Ein wichtiger Grund liege dann vor, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar sei.

Grobe Beleidigungen wie im vorliegenden Fall, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und sind an sich geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Das gelte auch für ein Ausbildungsverhältnis.

Nicht in jedem Fall ist eine Kündigung tatsächlich wirksam. Denn bei Kündigungen von Arbeitsverträgen müssen verschiedene Vorschriften beachtet werden. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Kündigungserklärungen auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 15 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert