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Schnäppchen-Geräte fallen früher aus

Langlebigkeit ist eine Frage der Qualität

Schnäppchen-Geräte fallen früher aus

Grafik: Supress (No. 4929)

sup.- „Früher hat alles viel länger gehalten!“ Davon sind nicht nur zahlreiche Hausfrauen überzeugt, wenn ihre Waschmaschine schon nach wenigen Jahren den Dienst verweigert. Die Vorstellung, vor allem Elektrogeräte seien immer kurzlebiger, hält sich hartnäckig bei vielen Verbrauchern, ist aber offensichtlich falsch. In einer Langzeitauswertung hat die Stiftung Warentest jetzt festgestellt, dass die aktuellen Geräte ebenso lange halten wie die Produkte vor zehn Jahren. Schon damals galt nämlich, was manche Kunden heute gerne vergessen: Für welchen Zeitraum eine Ware ohne Beanstandungen ihren Zweck erfüllt, ist in erster Linie eine Frage der Qualität. Und die hängt entscheidend ab von der Wahl der Materialien, vom Aufwand bei Fertigung und Kontrolle und damit natürlich auch vom Preis. „Billige Geräte sind oft schneller Schrott als teure“, so die Erfahrung der Stiftung Warentest aus Hunderten von Haltbarkeitsprüfungen. Dabei haben sich bestimmte Preisgrenzen für einzelne Gerätegruppen herauskristallisiert: So sollte ein Stabmixer nicht unter 20 Euro, ein Entsafter nicht unter 60 Euro und ein Staubsauger nicht weniger als 80 Euro kosten. Heimwerker sollten für eine Stich- und Handkreissäge oder einen Akku-Bohrer jeweils mindestens 50 Euro einplanen. Unterhalb dieser Beträge könnte sich das vermeintliche Schnäppchen schon bald als kurzlebiger Ramsch erweisen.

Natürlich machen sich seriöse Hersteller Gedanken über die voraussichtliche Gebrauchsdauer der Geräte. Dies führt aber nicht, wie oft vermutet, zum bewussten Einbau von Schwachstellen, die nach Garantieablauf versagen. Für diese so genannte „geplante Obsoleszenz“ konnten die Warentester keine Hinweise finden. Im Gegenteil: Qualitätsprodukte von Markenherstellern werden nach den anspruchsvollen Erwartungen der Nutzer ausgerichtet, entsprechend hochwertig gefertigt, geprüft und im Gegensatz zu Billig-Angeboten mit einem angemessenen Service begleitet. Zwischen Markenware und Discount-Angeboten unterscheiden zu können, sollte deshalb zu den Grundkenntnissen jedes kritischen Verbrauchers gehören – auch wenn ausgerechnet das Bundeskartellamt häufig versucht, diese Unterschiede unkenntlich zu machen. So schaffen die so genannten Wettbewerbshüter eine Wettbewerbs-Verzerrung, wenn sie zum Beispiel den Vertrieb von hochwertigen Sportartikeln über Online-Versandhäuser inmitten unzähliger Billig-Varianten vorschreiben wollen, selbst wenn die Hersteller dies aufgrund der unzulänglichen Beratungsmöglichkeiten im Internet ablehnen. Bei der Wärmeenergie Flüssiggas droht eine noch größere Irritation der Verbraucher: Anbieter mit umfangreichen Service- und Zusatzleistungen sollen sich laut Kartellamt am Preisrahmen der so genannten „Freien Händler“ orientieren, die außer der reinen Warenlieferung weder Wartungs- noch Beratungsaufgaben übernehmen und auch keine Liefergarantien abgeben können. Zwei aktuelle Beispiele von vielen Initiativen der Kartellbehörden, durch die Deutschland laut Informationen des European Trust Instituts zu einer Art „Discountry“ werden könnte.

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