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Schneller zum Patentschutz

DPMA tritt Globalem Patent Prosecution Highway (GPPH) bei und erweitert sein Netzwerk aus Partnerämtern

Düsseldorf, 14. Juli 2015 – Am 6. Juli 2015 ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) dem Globalen Patent Prosecution Highway (GPPH) beigetreten und baut damit auf internationaler Ebene die Möglichkeit aus für eine beschleunigte Prüfung von Patentanmeldungen. Die am GPPH beteiligten Patentämter können die Recherche- und Arbeitsergebnisse der jeweiligen Partner nutzen. Diese Möglichkeit bestand für das DPMA bislang bilateral im Rahmen des Patent Prosecution Highway (PPH) mit China, Japan, dem Vereinigten Königreich, den USA, Korea, Kanada, Finnland, Singapur und Österreich. Mit der Teilnahme am GPPH erweitert das DPMA sein Netzwerk nun auf insgesamt 21 Partner. Hinzugekommen sind Australien, Dänemark, Russland, Ungarn, Spanien, Schweden, Portugal, Estland, Israel, Norwegen, Island und das Nordische Patentinstitut (ein Zusammenschluss des Dänischen Patent- und Markenamts, des Norwegischen Amts für geistiges Eigentum und des Isländischen Patentamts).

Vorteil für innovative Unternehmen

Der GPPH war am 6. Januar 2014 an den Start gegangen. Die Teilnehmer an dem Projekt sind berechtigt, bei jedem anderen Partner und unter gleichen Voraussetzungen einen PPH-Antrag zu stellen. „Dass hierdurch die einzelnen Arbeitsergebnisse schneller abgerufen und Prüfverfahren vereinfacht werden, ist ein echter Vorteil für innovative Unternehmen“, sagt Dr. Henning Sternemann, Patentanwalt bei Cohausz & Florack. „Der Zeitraum bis zur Erteilung eines Patents wird damit deutlich verkürzt.“ Noch dazu seien die Prüfungsverfahren durch den GPPH vergleichsweise kostengünstig.

Über Cohausz & Florack:
Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 100 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten – von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
www.cohausz-florack.de

Kontakt
COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB
Christiane Hering
Bleichstraße 14
40211 Düsseldorf
0211-904900
presse@cohausz-florack.de
http://www.cohausz-florack.de

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