Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 24, 2026

Ivalua und Unite kooperieren für nahtlosen Zugang zu Europas Netzwerk vertrauenswürdiger Lieferanten

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 24, 2026

Zu Hause alt werden ist möglich durch Senioren-Assistenz

Medien, Kommunikation
Juli 24, 2026

Busch CEO-Beratung: Die Herausforderungen der C-Level

Immobilien
Juli 24, 2026

Hotel Investments AG: Hotelapartments in WEG-geführten Hotelbetrieben

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 24, 2026

Gesund führen: Führungskräfte mit einem Blended Learning Programm hierbei unterstützen

Tourismus, Reisen
Juli 24, 2026

Was Hotelgäste heute wirklich erwarten – fünf Trends, die über den Erfolg von Hotels entscheiden

Immobilien
Juli 24, 2026

Peter Straub Immobilienmanagement setzt auf Gesundheitsstandorte in Basel und Bern

IT, NewMedia, Software
Juli 24, 2026

Sich mit KI-Unterstützung ISO-zertifizieren lassen

IT, NewMedia, Software
Juli 24, 2026

Comsysto Reply unterstützt Audi bei der Weiterentwicklung seiner B2B-Gebrauchtwagenplattform mit einem KI-basierten Multi-Agenten-System

Umwelt, Energie
Juli 24, 2026

Nextpower schließt die Übernahme von Prevalon Energy ab und startet neues Geschäft für fortschrittliche Energiespeicher

Allgemein
Juli 24, 2026

Wachstum ermöglichen: Max Weiss über sinnvolle Skalierungsstrategien für junge Unternehmen

Sport, Events
Juli 24, 2026

Speeron Surf-Balance-Board aus Holz mit Rolle

Immobilien
Juli 24, 2026

Konstruktiv statt misstrauisch: Der BFW Landesverband begrüßt den Berliner Mietenscan als fairen Weg

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 24, 2026

Firmen verzichten wegen Datenschutz auf Microsoft-KI

Schutz vor Scheinselbstständigkeit durch Gründung einer GmbH?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Schutz vor Scheinselbstständigkeit durch Gründung einer GmbH?

Arbeitsrecht

Vermeintlich Scheinselbstständige greifen in der Praxis gerne zu folgendem Mittel: Sie gründen eine GmbH, die dann in der Folge für den Auftraggeber tätig wird.

GmbH schützt aber nicht vor Scheinselbstständigkeit:

Mit diesem Modell werden allerdings eindeutig die gesetzlichen Vorschriften umgangen. Der Auftraggeber wird zwar vermutlich nicht fürchten müssen, dass der freie Mitarbeiter Ansprüche gegen ihn geltend macht, da der Vertrag ausdrücklich nur mit der GmbH besteht. Die Sozialgerichte werden sich mit einem solchen Modell aber wohl weniger anfreunden können. Die Gerichte werden wohl besonders bei einer Ein-Mann-GmbH bzw. einer Konstruktion, bei der Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer sind und auch sonst keine nennenswerten weiteren Mitarbeiter angestellt sind, misstrauisch werden und eine genaue Prüfung vornehmen.

Von Umgehungsversuchen ist abzuraten:

Die Überprüfungen problematischer Modelle durch die Gerichte nehmen in letzter Zeit wieder zu, von Umgehungsversuchen kann daher nur abgeraten werden. Wenn die Beteiligten ganz sicher gehen wollen, müssen sie folgendes beachten: der Vertrag muss zunächst korrekt ausgestaltet sein, also als Vertrag mit einem freien Mitarbeiter, aus dem sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Ein solcher Vertrag darf deshalb keine Regelungen zu Urlaub, Weihnachtsgeld, Pausen etc. enthalten. Darüber hinaus muss das Vertragsverhältnis dann aber auch entsprechend durchgeführt werden. In der Praxis schleichen sich im Laufe der Zeit häufig Veränderungen ein, die das Ganze dann in Richtung Scheinselbstständigkeit (Arbeitsverhältnis) kippen lassen.

Umgehung kann teuer werden und strafbar sein:

Auch Vertragsverhältnisse, die jahrelang gut gelaufen sind und verschiedenen Prüfungen standgehalten haben, sind nicht sicher. Das gilt schon allein deshalb, weil sich der Inhalt von Vertragsverhältnissen laufend ändern kann.

Wir vertreten Arbeitgeber, Auftraggeber, Selbstständige und Arbeitnehmer (Scheinselbstständige) deutschlandweit in allen Fragen rund um die Scheinselbstständigkeit. Arbeitgeber beraten wir insbesondere im Zusammenhang mit drohenden oder durchgeführten Prüfungen und bei Klagen des freien Mitarbeiters. Freie Mitarbeiter, die eigentlich Arbeitnehmer sind, vertreten wir bei Statusfeststellungsklagen gegen den Arbeitgeber/Auftraggeber. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter 030/40004999 und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich ob und wie wir Sie unterstützen können.

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest.

27.1.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert