Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 2, 2026

Wie aus Stolpersteinen Seifenblasen werden

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 2, 2026

Saunazeit ist Wohlfühlzeit mit erwinmueller.de

Handel, Dienstleistungen
September 2, 2026

Von der Sommererfrischung zur All-in-One-Lösung: Hydrofast rückt neue Trinkwasserbedürfnisse in den Fokus

Elektro, Elektronik
September 1, 2026

Hier droht Gefahr: Die häufig übersehene Sicherheitslücke im Produktionsprozess

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 1, 2026

NavVis stellt CLX vor: Das erste agile Hand-Capture-Device für zuverlässige, tägliche Dokumentation im großen Maßstab

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Sicherungsübereignung als Sachsicherheit im Bankrecht

Sicherungsübereignung  als Sachsicherheit im Bankrecht

Seminarveranstaltung Arbeitskreis Kreditgewährung, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Berlin

Im Rahmen der Seminarveranstaltung (Arbeitskreis Kreditgewährung, praxisorientierter Zusammenschluss der Rechtsanwälte und Bankfachleuten) in den Räumen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner in Berlin, wurden die Fragen der Sicherungsübereignung diskutiert. Durch die Veranstaltung führten Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwältin Dana Wiest und Bankfachmann Alexander Bellgardt.

Die Sicherungsübereignung ist eine für die Praxis entwickelte Alternative zum altertümlichen – gesetzlich geregelten – Pfandrecht. Alexander Bellgardt, hierzu: „Pfandrechte werden heute selten vereinbart; Nachteile sind die Notwendigkeit, dass die Bank den Gegenstand in Besitz nehmen muss. Hieraus stellen sich logistische Fragen, außerdem ist die Sicherheit sehr teuer.“

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte: „Aber die Besonderheit der Sicherungsübereignung wiederum ist, dass die Bank viel mehr Sicherheit erlangt als notwendig, im juristischen Sinn wäre. Sie ist voller Eigentümer und kann den Gegenstand im Sicherungsfall (Kreditkündigung) sofort verwerten. Die volle Rechtsstellung als Eigentümer hindert aber den Kreditkunden nicht, den sicherungsübereigneten Gegenstand auch im Wirtschaftsverkehr einzusetzen.“

Folgende Punkte wurde im Seminar vertieft diskutiert:

Notwendigkeit Wegnahmerecht zu vereinbaren (Beitrag von Rechtsanwältin Dana Wiest)
Sicherungszweckvereinbarung (Ausführungen durch Herrn Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen)
Deckungsgrenze (Bankfachmann Alexander Bellgardt)
Entnahmeklausel und Anzeigenpflicht des Kunden bei Krisen rund um das Sicherungsgut (Beitrag Dana Wiest, Rechtsanwältin)
Verarbeitungsklausel (Dr. Thomas Schulte)

Die Rechts- und Bankpraxis bei Waren-Sicherungsübereignungsverträgen wurden intensiv von verschiedenen Standpunkten aus behandelt. Hier erörterten die Parteien den sachrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und steuerliche Fragen. Dabei ist dieses Thema sowohl rechtlich höchst interessant und zeitgleich rechtlich sehr umstritten, denn Kollisionsgefahren bei Vermieterpfandrecht und Sicherungseigentum, bei revolvierenden Globalsicherungen stellen eine nicht absehbare und im Vorfeld einstufende Gefahr dar.

Aus dem öffentlichen Recht folgten die Hinweise, dass der Sicherungseigentümer aber für Umweltschäden haften. Deshalb – so der Praxistipp des Bankfachmanns Alexander Bellgardt: „Ausreichender Versicherungsschutz und Umweltverträglichkeit des Sicherungsgutes müssen als Punkte geklärt werden.“

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030 – 715 206 70

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München, außerhalb Berlin und München übernehmen wir selbstverständlich auch Mandate und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Kontakt:
Dr. Schulte & Partner
Dr. Thomas Schulte
Friedrichstrasse 133
10117 Berlin
00493071520674
dr.schulte@dr-schulte.de
http://www.dr-schulte.de

(Visited 32 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert