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So viel Zeit muss sein: Vor dem Losfahren Scheiben enteisen

So viel Zeit muss sein: Vor dem Losfahren Scheiben enteisen

Ein Guckloch reicht nicht, die Windschutzscheibe muss eis- und schneefrei sein. Foto: HUK-COBURG

Des einen Freud, ist des anderen Leid: Wintersportler freuen sich über Eis und Schnee, Laternenparker denken an vereiste Windschutzscheiben und klamme Finger. Kalte Hände machen keinen Spaß. Darum kratzen viele, vor dem Losfahren lediglich ein kleines Guckloch in die dick vereiste Windschutzscheibe. Dass das nicht genügt, um den fließenden Verkehr im Auge zu behalten, weiß jeder. Die Straßenverkehrsordnung verlangt (StVO §23 Abs.1) denn auch deutlich mehr: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Um den Ansprüchen der StVO zu genügen, müssen die Windschutz- und Heckscheibe ebenso wie die Seitenscheiben von Schnee und Eis befreit werden. Auch Kühlerhaube, Dach und ein eventuell vorhandener Kofferraum gehören abgefegt. Wer statt der klassischen Variante mit Eisschieber und Besen auf Thermodecken setzt, sollte bedenken: Feuchte Decken, die nach der Abnahme im eiskalten Innenraum des Autos liegen, lassen die Scheiben noch zusätzlich von innen vereisen.
Ereignet sich ein Unfall, kann zu sparsames Eiskratzen oder mangelhaftes Schnee-Entfernen Folgen haben. Wie die HUK-COBURG mitteilt, reicht es nicht, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, die Geschwindigkeit zu drosseln und auf ein baldiges Auftauen zu vertrauen. Nach Ansicht der Gerichte, muss mindestens die für eine Bremsung notwendige Wegstrecke zu überblicken sein. Wer mit vereisten Scheiben unterwegs ist und auf einen Autofahrer trifft, der ihm die Vorfahrt nimmt, kommt um eine Mithaftung oft nicht herum, wenn sich heraus stellen sollte, dass die schlechte Sicht verantwortlich für den Unfall war.
Das Unfallopfer wird also nicht voll entschädigt, sondern muss einen Teil seines Schadens selbst tragen. Heikel kann das speziell bei Personenschäden werden, wenn zum Beispiel der Anspruch auf Schmerzensgeld gekürzt wird. Und Autofahrer ohne Vollkasko-Versicherung müssen bei einer Mithaftung einen Teil der Reparaturkosten selbst begleichen

Mit weit über elf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2016 von fast sieben Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 11,2 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2016 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Karin Benning
Bahnhofsplatz –
96444 Coburg
09561-96-2084
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