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Steuer auf Rente – Steuererklärung Rentenversicherung

Was kann ich von der Steuer auf Rente absetzen?

Steuer auf Rente - Steuererklärung Rentenversicherung

(NL/1530983633) Viele Rentner denken, sie können von der Steuer auf Rente nichts absetzen. Das stimmt nicht, denn die Rentenbesteuerung ist eine Einkommensteuer, bei der wie bei jeder Arbeitnehmer Steuererklärung einige Ausgaben durchaus abzugsfähig von der Steuer auf Rente sind.

http://www.steuern-rentner.com/rentner-steuererklarung-wie-kann-man-steuern-sparen-bei-der-steuer-auf-rente/

Rentner können zwar üblicherweise keine Werbungskosten mehr geltend machen, wie das bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für die Einkommensteuer der Arbeitnehmer der Fall ist. Falls ein Rentner aber zusätzlich freiberuflich tätig ist, sind natürlich alle Kosten, die wegen der Einkünfte entstehen, von der Steuer abzugsfähig. Das gilt beispielsweise auch für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn der Rentner eine freiberufliche Tätigkeit als Nebenerwerb zur Rente ausübt, für die das Arbeitszimmer der Mittelpunkt seiner Einkünfte ist.
Außer den Rentner Werbungkosten gibt es aber eine ganze Reihe von steuerlich relevanten Ausgaben, die auch von der Steuer auf Rente abgesetzt werden können. Beispielhaft hier einige Möglichkeiten:

1. Die Beiträge für eine Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind für die Grundvorsorge unbegrenzt in der Steuererklärung Rentner absetzbar. Wer als Rentner oder Pensionär eine private Krankenversicherung hat, kann die im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung höheren Beträge selbstverständlich auch geltend machen.

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen sind zu einem Teil auch bei der Rentenbesteuerung abzugsfähig. Das kann eine Haushaltshilfe, die Unterstützung bei der Gartenarbeit oder auch die eine oder andere Reparatur im Haushalt betreffen.

3. Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es einige Möglichkeiten der Steuerminderung für Rentner, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Das betrifft beispielsweise Arztkosten, Medikamente oder auch Brillen.

4. Zum Bereich außergewöhnliche Belastungen gehören u.a. auch Kosten, die durch unterstützungsbedürftige Personen (Kinder, Verwandte) entstehen. Wenn die Personen im gleichen Haushalt leben, gibt es sogar z.B. für ein bedürftiges Kind einen pauschalen Freibetrag bei der Steuer auf Rente ohne Einzelnachweis.

Es gibt noch einige andere Möglichkeiten bei der Einkommensteuer Rentner, die eine Steuerminderung oder sogar eine Steuervermeidung zum Ergebnis haben. Wer seine Steuer auf Rente mindern möchte, braucht allerdings professionelle Hilfe von einem Steuerexperten für Rentner.

Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

1. Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung für alle Rentner
2. Soforthilfe für Auslandsrentner weltweit
3. Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
4. Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
5. Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung, Stundung
6. Kindergeldbeantragung für EU-Auslandsrentner

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT UND WELTWEIT !!!

http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Alterseinkünfte/Renten von Inlandsrentnern und Auslandsrentnern leistet weltweite Soforthilfe !

Seit mehreren Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Rentner und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten über 1,2 Millionen Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige Soforthilfe.

http://www.themenportal.de/vermischtes/steuern-finanzamt-neubrandenburg-50794

Kontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961-70933
anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de
http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

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