Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Steuerschätzung nach Betriebsprüfung

Steuerschätzung nach Betriebsprüfung

Steuerschätzung nach Betriebsprüfung

Kommt es nach einer Betriebsprüfung zu Steuerschätzungen, kann das für den Steuerpflichtigen kostspielig werden. Dementsprechend sollten hohe Ansprüche an eine korrekte Buchführung gestellt werden.

Eine mangelhafte Buchführung kann dazu führen, dass es nach einer Betriebsprüfung zu Steuerschätzungen kommt. Dabei stehen unterschiedliche Schätzungsmethoden zur Verfügung. Steuerschätzungen können für den Steuerpflichtigen unangenehme Folgen haben. Um dies zu vermeiden, sollte großer Wert auf die Verfahrensdokumentation gelegt werden. Elektronische Aufzeichnungen sollten für den Betriebsprüfer nachvollziehbar dokumentiert werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In einem Fall, den das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 24. November 2017 entschieden hat (Az.: 13 K 3811/15 G, U und 13 K 3812/15 F) wurden bei einem Gastronomiebetrieb im Rahmen einer Betriebsprüfung erhebliche Mängel in der Buchführung und Kassenführung festgestellt. Das führte dazu, dass das zuständige Finanzamt Hinzuschätzungen zu den Umsatzerlösen der Jahre 2000 bis 2010 vornahm. Grundlage für die Hinzuschätzungen waren zwei Z-Bons aus dem August 2012, die offensichtlich nicht manipuliert waren. Anhand dieser Z-Bons wurde ein durchschnittlicher Tageserlös zu Grunde gelegt und entsprechende Umsatzerlöse hinzugeschätzt.

Im Einspruchsverfahren erreichte der Gastronomiebetrieb einen Sicherheitsabschlag zwischen 10 und 20 Prozent für die Streitjahre. Auch der Wareneinsatz wurde erhöht. Ansonsten blieb die Klage aber weitgehend erfolglos. Das Finanzgericht Düsseldorf erklärte, dass die Hinzuschätzung der Umsatzerlöse auf Grund zweier Z-Bons aus einem späteren Zeitraum nicht zu beanstanden sei. Die Auswahl zwischen verschiedenen Prüfungsmethoden stehe im Ermessen des Gerichts. Dabei müsse die Schätzungsmethode so gewählt werden, dass die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen der Realität möglichst nahekommen und die Schätzungen in sich schlüssig sind.

Da andere Schätzungsformen wie Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Ausbeutekalkulation, Zeitreihenvergleich, externer Betriebsvergleich oder Richtsatzschätzung in diesem Fall nicht in Betracht kamen, sei die Schätzung auf Grundlage der vorgefundenen Z-Bons sachgemäß, so das Finanzgericht Düsseldorf. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Z-Bons aus einem Jahr nach dem Prüfungszeitraum stammen. Es sei möglich, aus den innerbetrieblichen Verhältnissen von Folgejahren Rückschlüsse auf die Verhältnisse im Prüfungszeitraum zu ziehen.

Bei Betriebsprüfungen ist eine fundierte juristische Beratung empfehlenswert. Im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/betriebspruefung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 40 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert