Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

Die Zukunftsrente aus der Erde – warum Rohstoffe, Demografie und Kaufkraft neu zusammengedacht werden müssen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Mit umsetzungsorientierter KI-Readiness zum nachhaltigen Erfolg

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Swaps: BGH bestätigt Aufklärungspflicht der Banken

Swaps: BGH bestätigt Aufklärungspflicht der Banken

Swaps: BGH bestätigt Aufklärungspflicht der Banken

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/zinsswaps.html
Bei Zinsswaps müssen Banken in der Regel ihre Kunden über den anfänglich negativen Marktwert zu ihrem Nachteil aufklären. Das hat der BGH mit Urteil vom 22. März 2016 bekräftigt (Az.: XI ZR 425/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem Urteil hat eine Kommune aus NRW zumindest einen Teilerfolg gegen die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Nachfolgerin der WestLB erzielt.

Die Gemeinde hatte zwischen 2006 und 2009 verschiedene Zinsswap (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/zinsswaps.html)-Verträge mit der damaligen Landesbank WestLB geschlossen und dabei hohe finanzielle Verluste erlitten. Die Stadt machte Schadensersatz geltend, da sie aus ihrer Sicht zumindest nicht über die Höhe des anfänglich negativen Marktwerts aufgeklärt worden sei. Damit habe die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen. Schon das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht Köln hatten der Klage in weiten Teilen stattgegeben.

Das OLG betonte, dass die Beratungspflicht unabhängig von der Komplexität des Produkts bestehe. Dies ergebe sich aus dem Interessenskonflikt der Banken, die einerseits eine allein am Kundeninteresse ausgerichtete Empfehlung abzugeben habe und andererseits als Partnerin der Zinswette eine Rolle einnehme, welche den Interessen des Kunden gerade entgegengesetzt sei. Auch der BGH stellte klar, dass zwischen den Parteien im Zuge des Abschlusses der Zinssatz-Swap-Verträge Kapitalanlageberatungsverträge zustande gekommen seien und die Bank aufgrund ihres schwerwiegenden Interessenkonflikts über den anfänglich negativen Marktwert hätte aufklären müssen.

Gleichzeitig hat der BGH den Fall noch einmal an das OLG Köln zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob die Gemeinde die Swap-Geschäfte auch getätigt hätte, wenn sie von der Höhe des anfänglich negativen Marktwerts gewusst hätte.

Mit diesem Urteil hat der BGH seine Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht der Banken bei Swap-Geschäften bekräftigt. Zahlreiche Kommunen haben bei derartigen Geschäften hohe Verluste erlitten. Insofern dürfte ihnen das Urteil Mut machen, nicht auf dem Schaden sitzen bleiben zu müssen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/zinsswaps.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 27 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert