Keine Nachwirkung bei Regelungsabreden »
2 Okt., 2020
Eine Regelungsabrede der Betriebsparteien wirkt nach einer Kündigung nicht entsprechend § 77 Abs. 6 BetrVG nach. (amtlicher Leitsatz) Eine entsprechende Anwendung des §…
Eine Regelungsabrede der Betriebsparteien wirkt nach einer Kündigung nicht entsprechend § 77 Abs. 6 BetrVG nach. (amtlicher Leitsatz) Eine entsprechende Anwendung des §…