Einblick ersetzt keine Auskunft »
29 Juli, 2019
1. Ein Arbeitgeber hat dem Betriebsrat Auskunft darüber zu erteilen, an welche Arbeitnehmer (mit Ausnahme leitender Angestellter) Sonderzahlungen geleistet wurden. Datenschutzrechtliche Bedenken hiergegen…