ArbG Hamburg – Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einsatz von ChatGPT… »
24 Jan., 2025
1. Vorgaben zur Nutzung von ChatGPT und vergleichbarer Tools fallen unter das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten. Der Arbeitgeber stellt seinen Arbeitnehmern:innen ein neues Arbeitsmittel unter…