Verfall von Urlaubsansprüchen »
5 Juni, 2013
Urlaubsansprüche müssen grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden.Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. August 2011 – 9 AZR 425/10. Wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht…
Urlaubsansprüche müssen grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden.Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. August 2011 – 9 AZR 425/10. Wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht…