TeeGschwendner spendet sechsstellige Summe an das Deutsche Kinderhilfswerk

Die TeeGschwendner GmbH unterstützt den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes mit einer Spendenaktion zur Mehrwertsteuersenkung. Damit sollen deutschlandweit Ernährungsprojekte für Kinder aus armen Familien gefördert werden. Das Geld wird im Rahmen der Aktion „Mehr Wert! – Gemeinsam für Kinder in Not“ gesammelt. Bei dieser Aktion können Kundinnen und Kunden von TeeGschwendner seit Anfang Juli und noch bis Ende Dezember auf Wunsch die Mehrwertsteuersenkung von zwei Prozent aus ihrem Teeeinkauf spenden. Schon jetzt ist ein erfreulicher Betrag im sechsstelligen Bereich erzielt worden, TeeGschwendner rechnet bis zum Ende der Aktion mit einer Verdopplung dieser Summe. Mit der Spende werden Projekte und Initiativen von Schulen, Vereinen und anderen Einrichtungen zur Förderung einer ausgewogenen und gesunden Ernährung insbesondere von armen Kindern und Jugendlichen finanziell gefördert.

„Für TeeGschwendner war es besonders wichtig, bei einer Spende in dieser Größenordnung mit einer zertifizierten und vertrauenswürdigen Organisation wie dem Deutschem Kinderhilfswerk zusammenzuarbeiten. Dabei wurde aus der Mehrwertsteuerersparnis ein echter Mehrwert für Kinder in Not geschaffen. Wir haben mit Freude gesehen, dass auch viele Kundinnen und Kunden unseren Enthusiasmus über diese fantastische Möglichkeit geteilt haben, die eigentlich kleinen Beträge aus ihren Einkäufen zu einem großen Ganzen zusammenzufügen! Durch ihre Bereitschaft wird es jetzt möglich sein, vielen Kindern in Deutschland großartige Hilfe leisten zu können“, so Thomas Holz, Geschäftsführer der TeeGschwendner GmbH.

„Wir freuen uns über die tolle Aktion von TeeGschwendner, die unsere Arbeit für Kinder unterstützt. Das Ergebnis hat selbst unsere kühnsten Erwartungen übertroffen. Über den Ernährungsfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Schulen, Vereine und andere Einrichtungen bei Kochkursen finanziell gefördert. Auch Eltern werden in die Projekte miteinbezogen, schließlich soll das Gelernte zuhause gleich umgesetzt werden. Gerade Kinder aus finanziell benachteiligten Familien greifen eher zu Fast Food oder Limonaden statt zu Vollkornbrot oder Obst. Bei ihnen fehlt oft das Geld für vollwertige Mahlzeiten. Auch wer Hartz IV bezieht, hat kaum Möglichkeiten, sich ausgewogen zu ernähren. Dabei ist das sehr wichtig: Ernährungsmuster behalten Kinder und Jugendliche oft ein Leben lang, umso wichtiger ist es, hier schon früh eine gute Basis zu schaffen und zu zeigen, dass gesunde Ernährung eigentlich ganz einfach ist“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hat mit seiner Einzelfallhilfe seit seiner Gründung in Not geratenen Familien mit mehr als zwei Millionen Euro geholfen. Zur Koordinierung der Hilfen steht das Deutsche Kinderhilfswerk in regelmäßigem Austausch mit seinen deutschlandweiten Kontaktstellen und Kinderhäusern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Kontakt
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Uwe Kamp
Leipziger Straße 116-118
10117 Berlin
030-308693-11
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