Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG: Hotelinvestoren & diskrete Off-Market-Hotelimmobilien-Transaktionen in Deutschland, Österreich, Schweiz

Umwelt, Energie
Juli 22, 2026

Bedeutung der TA Luft für Industrieanlagen

Auto, Verkehr
Juli 22, 2026

Studie: E-Bikes schaffen real oft nur die Hälfte der beworbenen Reichweite – auch teure Premium-Marken

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Testament und der gesetzliche Pflichtteil

Testament und der gesetzliche Pflichtteil

Testament und der gesetzliche Pflichtteil

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html In die Erbfolge kann durch ein Testament bzw. Erbvertrag eingegriffen werden. Den gesetzlichen Erben auch den Pflichtteil zu entziehen, ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer seinen Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge regeln möchte, kann durch ein Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html) bzw. durch einen Erbvertrag die Erben bestimmen. Die gesetzlichen Erben behalten dabei aber den Anspruch auf ihren Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Soll den gesetzlichen Erben auch der Pflichtteil entzogen werden, müssen dafür schwerwiegende Gründe vorliegen. Demnach müsste der gesetzliche Erbe zum Beispiel dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Kind nach dem Leben trachten, sich einer vorsätzlichen Misshandlung oder anderer Verbrechen gegenüber dem Erblasser schuldig machen oder seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt haben.

Um dem gesetzlichen Erben den Pflichtteil zu entziehen, reicht es nicht aus, dies einfach nur im Testament bzw. Erbvertrag zu verfügen. Vielmehr muss der Erblasser auch einen Grund für den Entzug angeben. Daher sollte das Testament sehr sorgfältig formuliert werden und der Grund für die Entziehung des Erbteils auch bewiesen werden können. Denn der gesetzliche Erbe kann gegen den Entzug angehen und auf Auszahlung des Pflichtteils klagen.

In der Praxis kann sich die Entziehung des Pflichtteils für gesetzliche Erben als äußerst schwierig erweisen. Eine Möglichkeit den Pflichtteil zu reduzieren, ist die Schenkung zu Lebzeiten an Dritte. Dabei sind jedoch die Pflichtteilsergänzungsansprüche des gesetzlichen Erben zu berücksichtigen. Ebenfalls möglich ist es, sich mit dem gesetzlichen Erben schon zu Lebzeiten auf einen Pflichtteilsverzicht zu einigen. Dies ist in der Regel natürlich mit Gegenleistungen verbunden. Sollte eine Einigung erzielt werden können, muss dabei darauf geachtet werden, dass sie auch einer rechtlichen Überprüfung standhält.

Soll Erben der Pflichtteil wirksam entzogen werden, ist eine umfassende juristische Beratung durch im Erbrecht versierte Rechtsanwälte unerlässlich.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 21 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert