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„Tipps für die Entsorgung von Christbäumen“ – Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Tipps für die Entsorgung von Christbäumen

"Tipps für die Entsorgung von Christbäumen" - Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Mehr als 29 Millionen Nadelbäume stehen jährlich zum Weihnachtsfest in deutschen Haushalten, so die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände. Doch am Ende der Weihnachtszeit haben die meisten von ihnen ihren Glanz verloren: Die warme Heizungsluft trocknet Äste und Zweige aus und am Boden sammeln sich die Nadelhaufen. Wohin dann mit dem Baum? Tipps für die korrekte Entsorgung gibt Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Die Festtage sind vorbei, der Adventsschmuck wandert zurück in den Keller. Wohin aber mit dem vertrockneten Christbaum? „Geeignete Entsorgungsstellen für Weihnachtsbäume sind entweder der eigene Komposthaufen, die Biotonne, lokale Wertstoffhöfe oder Christbaum-Sammelplätze, die manche Gemeinden eigens für diesen Zweck einrichten“, erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin Michaela Zientek. Ist für den Baum genug Platz auf dem eigenen Kompost oder in der Biotonne, empfiehlt es sich, ihn vorher zu zerkleinern oder zu häckseln. In manchen Orten holt auch der zuständige Müllentsorger die Bäume vor der Haustür ab. Nähere Informationen zu Wertstoffhöfen, speziellen Sammelstellen für Weihnachtsbäume oder einem Abholservice geben die lokale Presse, die Stadt- oder die Gemeindeverwaltung. In jedem Fall steht vor der Entsorgung das gründliche Abschmücken: Lametta will sorgfältig entfernt und in der Restmülltonne entsorgt sein. Auch besprühte oder mit Wachs verklebte Äste gehören in den Restmüll. Übrigens: Den Weihnachtsbaum zu seinen „Verwandten“ in den Wald zurückzubringen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen, denn: „Der alte Baum gilt als Müll und Müllbeseitigung im Wald ist verboten“, betont die D.A.S. Juristin.

Der richtige Transport

Beim Transport zum Wertstoffhof sind ebenfalls einige Regeln zu beachten. Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO) muss die Ladung verkehrssicher verstaut und gegen Herabfallen besonders gesichert sein. „Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollten große Bäume deshalb gut befestigt auf dem Dachgepäckträger transportiert werden“, empfiehlt die D.A.S. Juristin. „Kleinere Bäume können Sie auch im Kofferraum unterbringen.“ Ragen sie allerdings mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Autos hinaus, muss der Fahrer am Stammende ein rotes Warntuch oder ein entsprechendes Schild anbringen. „Ansonsten droht beim Transport von ungesicherter Ladung ein Bußgeld zwischen 20 und 75 Euro und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachschäden auch ein Punkt in Flensburg“, so die D.A.S. Juristin. Ein Tipp, damit der Transport des Baums im Auto wirklich sicher ist: Das Gewächs am besten mit einer Gartenschere zerkleinern, in einen Sack verpacken und zur nächsten Abgabestelle bringen. Einfacher hat es nur, wer sich für die umweltschonende Variante eines Christbaums im Topf entschieden hat: Der kann ihn nach den Feiertagen im Garten einpflanzen.
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Kurzfassung:

Nach der Weihnachtszeit – wohin mit dem Baum?

Tipps für Entsorgung und Transport von Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung

– Die richtigen Entsorgungsstellen für den trockenen Weihnachtsbaum sind der eigene Komposthaufen, die Biotonne, lokale Wertstoffhöfe oder von der Gemeinde vorgesehene Christbaum-Sammelplätze.

– Den Weihnachtsbaum in den Wald zurückzubringen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

– Beim Transport des Baums mit dem Auto müssen Autofahrer darauf achten, dass die Ladung verkehrssicher verstaut, gegen Herabfallen besonders gesichert und gegebenenfalls mit einem Warntuch oder Schild markiert ist (§ 22 StVO ).
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Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

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