Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Tipps für Schwangere in der Ausbildung

Tipps für Schwangere in der Ausbildung

txn. Schwangere haben besonderen Kündigungsschutz – auch während der Ausbildung. (Bildquelle: Randstad/fotolia)

txn. Endlich hat Mia (19) die Zusage für den lang ersehnten Ausbildungsplatz. Jetzt beginnt eine aufregende Zeit, vielleicht kommt zum ersten selbstverdienten Geld auch noch die erste eigene Wohnung. Und dann ist der Schwangerschaftstest positiv. Was nun? Verliert sie ihre Lehrstelle? Kommt sie mit dem Kind finanziell über die Runden? Wie sagt sie es ihrem Chef?

Petra Timm, Arbeitsmarktexpertin vom Personaldienstleister Randstad (http://www.randstad.de) , rät: „Ruhe bewahren und sich informieren. Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen in einem Arbeitsverhältnis vor finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeitsplatzes. Auch in der Ausbildung darf Schwangeren nicht gekündigt werden, selbst wenn sie sich noch in der Probezeit befinden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen zugelassen.“

Damit der Kündigungsschutz greift, muss der Vorgesetzte von der Schwangerschaft wissen. Hier empfiehlt sich neben dem frühzeitigen persönlichen Gespräch eine schriftliche Benachrichtigung. Die Auszubildende zeigt so, dass sie mitdenkt, und hilft ihrem Ausbilder, auf die neue Situation entsprechend zu reagieren. Gleichzeitig ist sie rechtlich auf der sicheren Seite. Was viele nicht wissen: Der Ausbilder darf Kollegen und Eltern nicht eigenmächtig von der Schwangerschaft erzählen, sofern die Auszubildende volljährig ist.

Bis zur Geburt kann die Mutter in spe noch im Betrieb mitarbeiten. Die tägliche Arbeitszeit ist jedoch auf 8,5 Stunden begrenzt und Akkord-, Fließband,- Mehr,- Sonntags- oder Nachtarbeit sind verboten. Die werdende Mutter darf nicht schwer heben oder mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen. Nimmt sie Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit wahr, muss sie die Zeit nicht nacharbeiten.

Sechs Wochen vor dem Stichtag beginnt die Mutterschutzfrist, die acht Wochen nach der Geburt endet. Bei Frühgeburten oder Zwillingen verlängert sich die Frist um weitere vier Wochen. In dieser Zeit darf die Auszubildende nicht im Betrieb arbeiten. Sie kann, wenn sie es möchte, allerdings die Berufsschule besuchen und an Prüfungen teilnehmen. Kommt es zu prüfungsrelevanten Fehlzeiten, sollte der Prüfungs-ausschuss zu Rate gezogen werden. Wichtig: Ausbilder und Auszubildende können gemeinsam bei der zuständigen Kammer die Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen. Dies schafft bei Bedarf mehr Luft, um sich auf die neue Lebenssituation einzustellen.

Nach Ablauf der Mutterschutzfrist kann die Auszubildende entweder in Elternzeit gehen oder die Ausbildung fortsetzen. Meist empfiehlt sich die Teilzeitarbeit, um Kind und Ausbildung unter einen Hut zu bekommen. In der Regel unterstützen die Ausbildungsbetriebe diese Lösung, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.

Randstad – Die Nummer 1 in Deutschland.
Mit durchschnittlich rund 63.000 Mitarbeitern und 500 Niederlassungen in rund 300 Städten ist Randstad der führende Personaldienstleister in Deutschland. Beschäftigt und gesucht werden Mitarbeiter mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen, vom Industriemechaniker über Buchhalter und kaufmännische Mitarbeiter bis hin zu Ingenieuren oder IT-Spezialisten. Während der wechselnden Einsätze in Kundenunternehmen sammeln die Arbeitnehmer von Randstad wertvolle Praxiserfahrungen und lernen verschiedene Unternehmen, Aufgabengebiete und Kollegen kennen. Für viele ist die Beschäftigung bei Randstad auch ein Sprungbrett in den Traumjob: Im Schnitt werden rund 30 Prozent der überbetrieblichen Mitarbeiter vom Kundenunternehmen übernommen.

Kontakt
Randstad Deutschland
Helene Schmidt
Helfmann-Park 8
65760 Eschborn
06196 4081701
Helene.Schmidt@de.randstad.com
http://randstad.de

(Visited 28 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert