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Trainer-Rauswurf und Anwaltsfehler – Schadensberechnung

Fall Profitrainer: Ständig verloren, Abstieg droht – Trainer-Rauswurf – Wie wird der Schaden berechnet? Pflichten Anwaltsvertrag – Wann ist es ein Anwaltshaftungsfall?

Trainer-Rauswurf und Anwaltsfehler - Schadensberechnung

Trainer-Rauswurf und Anwaltsfehler – Schadensberechnung

Wieder hat der Verein verloren. Ein Rechtsanwalt aus Dortmund bedauerte gestern noch die Niederlage der Profis. Heute war der Trainer seines Lieblingsvereins aufgetaucht und hatte ihn wegen des soeben erfolgten Rauswurfs beauftragt. Welche Freude. Stolz schrieb der Anwalt den Verein an und bot eine Einigung an. Dieser Verein reagierte nicht. Ständig dachte der Anwalt daran, dass er eine bedeutende Anwaltspersönlichkeit war. Darüber vergaß der beauftragte Anwalt, dass es sich beim Profifußballtrainer um ein normales Angestelltenverhältnis handelt und dementsprechend die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz hier gilt. Mit anderen Worten: der Rechtsanwalt hatte eine wichtige Frist verpasst. Dem Fußballtrainer war es nicht möglich, sich juristisch gegen die Kündigung zu wehren. Der Trainer war endgültig gefeuert vom Verein.

Frist verpasst – Oberlandesgericht (OLG) Hamm Fan des Trainers

Nach vier Wochen fiel dem Rechtsanwalt dies auf, als er Post von einem neuen Rechtsanwalt des gefeuerten Trainers bekam. Dieser nahm ihn namens des Trainers in die Haftung und hatte damit vor dem OLG Hamm (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.10.2014, – 28 U 98/13 -) Erfolg. Der Rechtsanwalt habe seine Pflichten aus dem Anwaltsdienstvertrag verletzt, indem er den Kläger nicht auf die innerhalb einer dreiwöchigen Frist zu erhebende Kündigungsschutzklage hingewiesen habe. Eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage wäre für den Kläger mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgreich geführt worden. Aufgrund des befristeten Arbeitsvertrages sei der Fußballverein nicht zu einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung berechtigt gewesen. Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage bestünde Anspruch für den Kläger vom Fußballverein bei seiner Freistellung als Trainer bis zum Ende der Vertragslaufzeit sein vertragsgemäßes Gehalt. Dass er sich mit dem Verein auf eine Abfindung einigt, könne nicht unterstellt werden.

Gekündigter Trainer erhält zum Gehalt Boni wie seine Nachfolger – auf Kosten des Rechtsanwalts
Für die noch verbleibende Restdauer des befristeten Trainervertrages blieben seine Ansprüche der Höhe nach bestehen. Diesen Schaden zahlte die Versicherung des Anwalts.

Das seien im vorliegenden Fall das im Arbeitsvertrag vereinbarte Grundgehalt und die vereinbarten Punkteprämien abzüglich ersparter Aufwendungen. Dabei seien die Prämien nach den unter den nachfolgenden Trainern tatsächlich erzielten Spielergebnissen zu berechnen. Es komme nicht darauf an, wie die Spielergebnisse mit hypothetischer Beteiligung des Klägers ausgegangen wären. Das war die Entscheidung des Gerichts.

Tipps und Tricks für die Praxis

Versagende Fristenkontrolle gehört zu den häufigen Gründen für Anwaltshaftungsfälle. Der hier geschilderte Sachverhalt wurde zum Verständnis modifiziert. Rechtlich gilt, der Anwaltsvertrag des Mandanten mit den Rechtsanwalt löst viele Pflichten des Rechtsanwalts aus: Der Rechtsanwalt erforscht sorgfältig den Sachverhalt und den Wunsch des Mandanten. Danach entwirft der Rechtsanwalt den juristisch besten und sichersten Weg für den Mandanten. Der Rechtsanwalt kennt das geschriebene Recht und die Urteile. Fristen werden geprüft und erfasst. Die Organisation Büros des Rechtsanwaltes erfordert eine Organisation, dass keine Fehler entstehen.

Daraus folgt: Mandanten hinterfragen kritisch, wenn der Rechtsanwalt nicht von sich aus in dem ersten Gespräch oder am Anfang des Mandats die Fristen, die einzuhalten sind, prüft und erklärt. Es gehört zu den Pflichten aus dem Anwaltsvertrag, die Fristen zu kennen, zu notieren und einzuhalten.

In dem geschilderten Fall war der Rechtsanwalt Fußballfan und hatte vor lauter Begeisterung über den Auftrag die einzuhaltende Frist nicht beachtet. Für den Schaden haftet der Rechtsanwalt.

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

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Dr. Thomas Schulte
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