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Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung – Insolvenzrecht.

Schleppende Zahlungen des Schuldners begründen für sich noch nicht die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, § 133 InsO – Insolvenzrecht.

Trotz schleppender Zahlungen keine Insolvenzanfechtung - Insolvenzrecht.

Insolvenzanfechtung – schleppende Zahlungen

Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht

Zahlt die spätere Insolvenzschuldnerin die Sozialversicherungsbeiträge innerhalb von 10 Monaten immer mit Verspätung von 3 – 4 Wochen, so muss die Sozialversicherung allein aus diesem Zahlungsverhalten nicht auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen (Urteil Bundesgerichtshof vom 07.11.2013, Az. IX ZR 49/2013).

Sachverhalt – Insolvenzrecht

Die Firma zahlt im Zeitraum Februar bis Oktober 2006 die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse jeweils um 3 bis 4 Wochen verspätet. Die Zahlungen betragen zwischen 1.300,00 EUR und 2.300,00 EUR, insgesamt 15.320,91 EUR.

Am 26.02.2007 stellt die Firma den Insolvenzantrag. Am 01.05.2007 ist die Verfahrenseröffnung. Die Gesamtverbindlichkeiten der Firma betragen ca. 400.000,00 EUR.

Der Insolvenzverwalter erklärt die Insolvenzanfechtung der Zahlungen an die Krankenkasse. Dazu meint er, aus dem Zahlungsverhalten der Firma sei bei der Krankenkasse die Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit begründet worden.

Die Klage des Insolvenzverwalters hat keinen Erfolg, ebendsowenig die Berufung. Auch die Revision des Insolvenzverwalters bleibt ohne Erfolg.

Rechtsgründe – Insolvenzrecht

Die subjektiven Tatbestandsmerkmale der Vorsatzanfechtung nach § 133 Absatz 1 InsO sind innere Tatsachen. Der Nachweis für das Vorliegen kann oft nur durch objektive Anknüpfungstatsachen erbracht werden. Der Tatrichter hat nach § 286 ZPO dazu eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen. Diese Umstände ergeben sich aus den im Prozess einschließlich der Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnissen.

Das Berufungsgericht hat die Umstände dieses Falls richtig gewürdigt. Zwar steht auf Nichtzahlung von Arbeitnehmeranteilen bei Fälligkeit Strafbewährung nach § 266 a StGB, weshalb die Nichtzahlung ein starkes Beweisanzeichen für die Zahlungseinstellung ist.

Aber andererseits kam das Geld mit Verspätung dann doch und die Rückstände waren überschaubar. Aus Sicht der Beklagten Krankenkasse konnte also auch lediglich eine Liquiditätslücke vorliegen.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht

„Die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO ist ein starkes Instrument des Insolvenzverwalters zur Rückforderung von Zahlungen. Je mehr der Gläubiger über die Liquiditätslage und die Verbindlichkeiten des Schuldners weiß, desto höher die Gefahr der Rückzahlung.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Profil Kanzlei Ulrich Horrion – Insolvenzrecht

Die Themenschwerpunkte im Insolvenzrecht sind:

❶ Unternehmensfortführung – Unternehmenssanierung,
❷ Aussergerichtliche Sanierung,
❸ Restschuldbefreiung,
❹ Insolvenzbeantragung,
❺ Insolvenzanfechtung,
❻ Insolvenzstrafrecht,
❼ Gläubigerberatung,
❽ Schuldnerberatung.

►Werdegang Rechtsanwalt Ulrich Horrion – Insolvenzrecht

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

►Philosophie der Kanzlei Horrion – Insolvenzrecht

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen.

►25 Jahre Berufserfahrung – Inslovenzrecht

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 25 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 6.000 Mandate abgewickelt.

►Videokonferenz Kanzlei Horrion – Insolvenzrecht

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Beratung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an.

►Blog Kanzlei Horrion – Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Ulrich Horrion veröffentlicht in seinem Blog „Insolvenzrecht“ regelmäßig aktuelle Informationen und Urteile aus verschiedenen Rechtsgebieten. Hier können Sie Kommentare oder Anmerkungen zu den Artikeln abgeben oder sich als Autor beteiligen.

►Videokanal Kanzlei Horrion – Insolvenzrecht Dresden TV

Die Kanzlei Horrion betreibt bei YouTube den Videokanal „Insolvenzrecht Dresden TV“. Hier finden Sie regelmäßig aktuelle Videos zu Themen aus dem Rechtsgebiet des Insolvenzrechtes.

►Pressemitteilungen Kanzlei Horrion – Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Ulrich Horrion schreibt und veröffentlicht regelmäßig Artikel für die Presse zu verschiedenen Rechtsgebieten. Diese werden überwiegend im Internet publiziert und sind für jeden Interessenten abrufbar.

►Newsletter Kanzlei Horrion – Insolvenzecht

Lassen Sie sich durch den regelmäßig erscheinenden Newsletter der Kanzlei Ulrich Horrion zu allgemeinen Themen oder aktuellen Urteilen aus verschiedenen Rechtsgebieten per Mail automatisch informieren.
Der Newsletter ist kostenlos und kann jederzeit abbestellt

Kontakt
Rechtsanwalt Insolvenzrecht
Insolvenzrecht – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
http://www.insolvenzrecht-rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
http://www.insolvenzrecht-rechtsanwalt-horrion.de

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