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VDR veröffentlicht Übersicht zu Änderungen im Reisekostenrecht

GeschäftsreiseVerband sorgt für Transparenz im Informationswirrwarr

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in den vergangenen Monaten viele einzelne Informationen zum neuen Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014 veröffentlicht. Um Unternehmen mit Dienstreisenden den Überblick zu erleichtern, hat der deutsche GeschäftsreiseVerband VDR eine Tabelle erstellt, die auf einen Blick die wesentlichen Änderungen aufzeigt, die mit der Reform des Reisekostenrechts einhergehen und bei der Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden müssen.

Viele Unternehmen prüfen gerade, wie sich das neue Reisekostenrecht auf ihre firmenspezifischen Prozesse wie die Änderung von Arbeitsverträgen und Abrechnungssystemen oder die Anpassung der Reiserichtlinien auswirkt. Das Reisekostenrecht muss zwingend ab 1. Januar 2014 umgesetzt werden. „Wir haben überlegt, wie wir die VDR-Mitglieder dabei unterstützen können“, sagt Klaus-Peter Gürtler von der Techniker Krankenkasse, der den VDR-Fachausschuss Reisekosten leitet. „Da bereits einige sehr umfangreiche Informationen veröffentlicht wurden, haben wir uns entschieden, eine komprimierte und damit einfachere Übersicht zu erstellen, um die Änderungen auf einen Blick deutlich zu machen.“

Die gravierendsten Änderungen gibt es bei der Definition der Tätigkeitsstätte und bei den Verpflegungspauschalen. Dadurch werden Anpassungen in Arbeitsverträgen und Formularen notwendig. Oft müssen auch Details in der Reisekostenabrechnungs-Software oder in Excel-basierten Formularen aktualisiert werden. „Die Sichtung der Übersicht ersetzt jedoch keinesfalls die individuelle Bewertung der jeweiligen Unternehmenssituation oder eine entsprechende Rechts- oder Steuerberatung“, sagt Andrea Zimmermann, Leiterin des VDR-Fachausschusses Mittelstand und Inhaberin von btm4u. Sie vertritt den VDR im Bundesverband der Deutschen Industrie BDI und nimmt an Sitzungen mit Experten des Bundesfinanzministeriums und der Finanzministerien der Länder teil.
Bei den VDR-Mitgliedern kam die Übersichtstabelle bereits sehr gut an. „Die sehr übersichtliche Tabelle hat uns im Unternehmen bei der Umstellung bereits hervorragend unterstützt“, sagt ein Travel Manager. „Wir konnten damit viele interne Diskussionen und Gespräche abkürzen.“

Hilfreich war zusätzlich, dass das BMF einen Monat früher als die vergangenen Jahre die Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen veröffentlicht hat. Die Umstellung in der Vorweihnachtszeit bzw. zwischen den Jahren war aufgrund des späten Veröffentlichungszeitpunktes bisher sehr umständlich und zeitkritisch. Deshalb haben sich VDR und BDI erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Informationen früher als bisher veröffentlicht wurden.

VDR-Übersichtstabelle zu den Änderungen im Reisekostenrecht ab 1. Januar 2014: http://www.vdr-service.de/fileadmin/fachthemen/VDR-Uebersicht_Reisekostenrecht2014.pdf

Frankfurt, 17. Dezember 2013

Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)
Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) vertritt die Interessen deutscher Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen für Geschäftsreisen und Mobilität. Er setzt sich ein für effiziente, wirtschaftliche, sichere, ungehinderte, weltweite Reisemöglichkeiten für Unternehmen. Mit seinen über 530 Mitgliedsunternehmen steht er für einen Gesamtumsatz im Geschäftsreisebereich von jährlich mehr als zehn Milliarden Euro.

Kontakt:
Verband Deutsches Reisemanagement e.V.
Julia Anna Eckert
Darmstädter Landstraße 125
60598 Frankfurt/Main
069 – 69 52 29 33
eckert@vdr-service.de
http://www.vdr-service.de

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