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Verbotene „Mitbringsel“ aus dem Hotelzimmer

ARAG Experten darüber, was wirklich mitgenommen werden darf

Verbotene "Mitbringsel" aus dem Hotelzimmer

Nicht alles, was man im Hotelzimmer an kleinen Aufmerksamkeiten vorfindet, darf bei Abreise einfach so in den Koffer wandern. Streng genommen ist sogar das Mitnehmen eines noch verschlossenen Shampoofläschchens Diebstahl. Welche Dinge man getrost einstecken darf und wo man sich lieber an der Hotelrezeption rückversichern sollte, erklären die ARAG Experten im Folgenden.

Mitnehmen erlaubt
Während es beim Fernseher oder bei der Kunst an der Wand noch relativ selbstverständlich zu sein scheint, dass diese Dinge nicht aus dem Hotelzimmer mit nach Hause genommen werden dürfen, ist es bei anderen Utensilien wie beispielsweise Bademantel oder Handtüchern offenbar gar nicht mehr so eindeutig. Dabei ist die Regel ganz einfach: Alles, was an Einwegartikeln angebrochen wurde oder aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden kann, darf mit. Die angebrochene Seife genauso wie die Duschkappe, die man bereits benutzt hat. Selbst die höchst aufregenden Frottee-Hausschuhe dürfen mit nach Hause, wenn man sie bereits getragen hat, da sie sich nicht heiß waschen lassen und daher nicht wiederverwendet werden dürfen. Darüber hinaus gibt es manchmal klar gekennzeichnete Gastgeschenke: Das Betthupferl auf dem Kissen beispielsweise oder die Flasche Wasser mit einer entsprechend beschrifteten Banderole oder Karte. Werbemittel des Hotels, wie beispielsweise Postkarten, Kugelschreiber, Briefpapier oder das hauseigene Magazin dürfen ebenfalls eingesteckt werden.

Mitnehmen verboten
Obwohl Bademäntel, Bettwäsche oder beispielsweise Handtücher natürlich heiß gewaschen und daher wiederverwendet werden können, gehören sie zu den begehrtesten unerlaubten „Hotelsouvenirs“. Die ARAG Experten warnen Langfinger, dass es in manchen Hotels bereits eingenähte Sicherheitschips gibt, die an der Rezeption erfasst werden. Es könnte also beim Check-Out peinlich werden. Streng genommen sind auch geschlossene Flaschen und Tuben tabu. Denn eigentlich sind diese Utensilien lediglich für den Aufenthalt im Hotel gedacht und können ungeöffnet durchaus wiederverwendet werden. Und auch, wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wer Einrichtungsgegenstände, Elektronik oder Deko mitgehen lässt, macht sich strafbar.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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