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Verbraucherschutz bei der CO2-Kompensation

Strenge Überwachung durch neutrale Prüfstellen

Verbraucherschutz bei der CO2-Kompensation

Foto: stock.adobe.com / Elnur (No. 9213)

sup.- Auch im Alltag gibt es inzwischen Gelegenheiten, zur Unterstützung des Klimaschutzes den persönlichen CO2-Fußabdruck durch eine freiwillige Kompensation zu reduzieren. Damit sind Maßnahmen gemeint, mit denen sich die klimawirksamen Emissionen, die unser Handeln verursacht, im Rahmen einer parallelen Emissionsminderung in gleicher Höhe neutralisieren lassen. Dies geschieht durch die Förderung von anerkannten Klimaschutzprojekten, die durch dieses Verfahren der CO2-Kompensation überhaupt erst realisiert werden können. „Für das Klima ist es nicht entscheidend, an welcher Stelle Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden“, erläutert das Umweltbundesamt (UBA): „Daher lassen sich Emissionen, die an einer Stelle verursacht wurden, auch durch Einsparung an einer anderen, weit entfernten Stelle ausgleichen.“

Durch die Auswahl entsprechender Angebote, etwa beim Ticketkauf für Flugreisen oder Bahnfahrten, kann also jeder Verbraucher seinen Beitrag zur Minderung der globalen Treibhausgasemissionen leisten. Aber auch bei einem alltäglichen Vorgang, der Wärmeerzeugung für Heizung und warmes Wasser im Haushalt, ist dies möglich. Ein CO2-kompensierter Heizungsbrennstoff zeichnet sich dadurch aus, dass der Händler für die von ihm vertriebenen Mengen an Energie in passender Höhe Minderungszertifikate erworben hat. Pro Tonne eingespartes CO2-Äquivalent wird von den weltweiten Klimaschutz-Investoren der Projekte solch ein Zertifikat ausgegeben.

Aber wie kann beispielsweise ein Heizölverbraucher in Deutschland erkennen, dass diese Ausgleichsberechnung korrekt durchgeführt wurde? Wie kann er sich sicher sein, dass ein Zertifikat nicht etwa mehrfach verkauft wurde? Wer garantiert, dass dieses Klimaschutzprojekt nicht ohnehin durchgeführt wurde und deshalb zur Kompensation gar nicht herangezogen werden darf? Auf diese Fragen gibt es eine beruhigende Antwort: Heizungsbrennstoffe mit dem „RAL-Gütezeichen CO2-kompensierte Energieprodukte“ unterliegen einer strengen Überwachung durch neutrale Sachverständige bzw. Prüfstellen, die sämtliche Schritte des jeweiligen Verrechnungsablaufs streng unter die Lupe nehmen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Wenn die vorzulegenden Dokumente wie Zertifikate, Verträge, Rechnungen usw. unvollständig sind oder sich daraus beispielsweise der Verdacht auf einen Mehrfachverkauf oder anderen Missbrauch ergibt, kann das RAL-Gütezeichen nicht verliehen werden.

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Redaktion Detlef Brendel

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