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Schneller Verkauf Ihrer Immobilie auf Rügen

Verkauf von Immobilien gegen Leibrente

Für Privatpersonen – vor allem junge Familien – kann sich der Kauf einer Immobilie gegen eine Leibrente lohnen

Ein viel zu selten genutztes Instrument zum Verkauf bzw. Kauf von Immobilien unter Privatleuten ist der Kauf auf Basis einer Leibrente.
Das bedeutet, dass ein Teil oder der gesamte Kaufpreis in Form von monatlichen Rentenzahlungen an den Verkäufer erfolgt.
Voraussetzung ist natürlich, dass beide Parteien – Verkäufer als auch Käufer – damit einverstanden sind und man sich auf einen Kaufpreis einigt.
Üblicherweise wird der Verkehrswert der Immobilie von einem Sachverständigen ermittelt. Aus dem berechneten Wert der Immobilie wird dann unter Berücksichtigung des Lebensalters des Verkäufers sowie des Betrags, der sofort bezahlt wird, die Leibrente abgeleitet.
Leibrenten werden, analog zu einer normalen Miete, monatlich vorschüssig bezahlt. Andere Zeitpunkte sind jedoch auch vereinbar.
Wichtig ist zu wissen, dass in Deutschland die Übertragung von Immobilien immer bei einem Notar beurkundet werden muss. Auch die Übertragung gegen Leibrente ist demnach notariell abzusichern. Der Notar veranlasst dann auch den Vollzug im Grundbuch, so dass Käufer und Verkäufer auf der sicheren Seite sind.
Der Vorteil für den Verkäufer liegt darin, dass er für den Rest seines Lebens, bzw. über einen definierten Zeitraum hinweg, eine Rente erhält und somit ein sicheres Einkommen. Frei vereinbar ist z.B. auch eine Anpassung an die Inflationsrate.
Der Vorteil des Käufers ist darin zu sehen, dass er nicht den kompletten Kaufpreis auf ein bestimmtes Datum finanzieren und bezahlen muss. Das ist besonders für junge Familien mit einem begrenzten Budget verlockend. Außerdem kann der Käufer – so makaber dies auch klingt – natürlich hoffen, dass der Verkäufer nicht die statistische Lebenserwartung erreicht und früher verstirbt.
In jedem Fall zahlt es sich für Käufer und auch Verkäufer aus, sich kompetenten Rat sowohl bei einem erfahrenen Rechtsanwalt als auch bei einem fachkundigen Sachverständigen für Immobilienbewertung zu holen, um über die Vertragslaufzeit eine reibungslose Abwicklung zu sichern. Der Sachverständige ermittelt sowohl den Verkehrswert des Gebäudes als auch die monatlich zu zahlende Rente.
Das Sachverständigenbüro B. Koch – Immobilienbewertungen ist erfahren in der Bewertung von Immobilien, der Ausweisung von Leibrenten sowie sonstigen Rechten, Lasten und deren Auswirkung.
Wir halten regelmäßig Vorträge zum Thema im Raum Karlsruhe in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden, einem renommierten Rechtsanwaltsbüro und einem erfahrenen Maklerbüro. Die Termine werden regelmäßig auf www.Koch-Immobilienbewertung.de aktualisiert. Die Inhaberin, Frau Barbara Koch, ist zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 / IQ-ZERT.

Sachverständigenbüro Barbara Koch für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Das Sachverständigenbüro B. Koch arbeitet auf dem Gebiet der Ermittlung von Verkehrs- und Beleihungswerten sowie der Bewertung von Mieten und Pachten. Wir erstellen Gutachten für Privatpersonen, Gerichte, Versicherungen, Banken, Investoren, Kirchen sowie weitere Institutionen.
Die Gutachten werden für die unterschiedlichsten Anlässe und Angelegenheiten benötigt wie z.B. Schenkungen, Übertragungen, Zugewinne, Scheidungen, Betreuungen, Zwangsversteigerungen, Insolvenzen, Vermögensübersichten, Erbschaftssteuer sowie andere steuerliche Zwecke, Bilanzierung, Feststellung des Wertes eines Nießbrauchs, etc.

Immobilienbewertung Barbara Koch arbeitet in einem bundesweiten Netzwerk von Sachverständigen für Verkehrswerte, Bausachverständige, Architekten und Ingenieuren, Energieberatern, Anwälte, Notaren und Steuerberatern.

Kontakt
Immobilienbewertungen Barbara Koch
Barbara Koch
Talstraße 9
76275 Ettlingen
07243 / 939 10 12
Koch@Koch-Immobilienbewertung.de
http://www.koch-immobilienbewertung.de

Pressekontakt:
Textorama
Barbara Ochs
Ickerswarder Straße 79
40589 Düsseldorf
0211/98397414
nachricht@textorama.de
http://www.textorama.de

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