Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 14, 2026

isits AG vergibt Sonderpreis Cybersecurity im Rahmen des Senkrechtstarter Award 2026

Tourismus, Reisen
Juli 14, 2026

Reiserücktritt: Wann besteht Anspruch auf Kostenerstattung?

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 14, 2026

Noosha Aubel und Potsdam: Der Vertrauensvorschuss ist verspielt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 13, 2026

Rekordsommer 2026: Sonnenschutzfolien senken Kühllast und Klimakosten im Gebäudebestand

Allgemein
Juli 13, 2026

Neue KI-Medienrelevanz-Analyse bewertet erstmals Medienberichtschancen von Pressetexten

Handel, Dienstleistungen
Juli 13, 2026

Entrümpelung im Rhein-Erft-Kreis: Stressfrei entlastet jetzt Hausverwaltungen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 13, 2026

Die Generation X rettet gerade deutsche Unternehmen – und keiner merkt es.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 13, 2026

Neue dystopische Fantasy für Erwachsene

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 13, 2026

Award-Hersteller gewinnt selbst einen Preis: Dresdner Unternehmer siegt bei internationalem Rednerwettbewerb

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 13, 2026

EIZO führt weltweit erste 7-Jahres-Garantie für Monitore ein und fördert nachhaltigere IT

Immobilien
Juli 13, 2026

Digitales Full-Service-Paket: Wohnung in Köln oder Düsseldorf vermieten – auch wenn Sie weit entfernt wohnen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 13, 2026

Ehrenamt stärken: Feuerwehr nach dem Einsatz

Auto, Verkehr
Juli 13, 2026

SERES gibt Ergebnisprognose für das erste Halbjahr 2026 bekannt: Kurzfristige Rentabilität durch steigende Rohstoffkosten belastet

IT, NewMedia, Software
Juli 13, 2026

Die Evolution der digitalen Raumbeschilderung

Vermietung von Wohnungen an Feriengäste

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Thema Vermietung von Wohnungen an Feriengäste, z.B. in den Szenebezirken von Berlin: Ein Wohnungseigentümer darf ohne Einschränkungen an (ständig wechselnde) Feriengäste vermieten.

Vermietung von Wohnungen an Feriengäste

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof hat in einem neueren Urteil (BGH, Urteil vom 15.1.2010, V ZR 72/09) etwas überraschend festgestellt, dass ein Wohnungseigentümer eine Wohnung an häufig wechselnde Personen (Feriengäste) vermieten darf, also quasi eine Nutzung als Pension, bzw. Ferienwohnung eine zulässige Wohnnutzung sei. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in der Teilungserklärung nichts anderes bestimmt ist und die Wohnungseigentümer auch nichts anderes vereinbart haben. In solchem Fall können die Wohnungseigentümer den Eigentümer, der die Pension betreibt, nicht einfach durch Mehrheitsbeschluss die Nutzung untersagen.

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof eine Praxis, wie sie zunehmend in den „Szenebezirken“ von Berlin (Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Mitte) üblich ist, einen Freifahrtsschein erteilt. Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass auch ein „normaler“ Wohnungsmieter jederzeit wechselnde Gäste empfangen und Partys feiern könne. Den übrigen Wohnungseigentümern sei es im Einzelfall zuzumuten, sich gegen übermäßige Geräuschbelastungen an die jeweiligen Störer zu wenden, z.B. mittels einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung übermäßiger Lärmbelästigung.

Sollte die Teilungserklärung die Vermietung an wechselnde Dritte untersagen, hat man gute Karten, diese Art der Wohnungsnutzung eines Miteigentümers untersagen zu lassen. Dies Entschied ein erstinstanzliches Gericht kurz nach dem oben genannten BGH-Urteil (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.3.2010, 512 C 75/09).

Fachanwaltstipp Wohnungskäufer: Achten Sie beim Kauf Ihrer Immobilie auf die Regelungen in der Teilungserklärung. Wenn dort nur die allgemeine Nutzung als Wohnraum vereinbart ist und auch kein einstimmiger Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung zur Untersagung einer Nutzung als Pension vorliegt, müssen Sie gerade in touristischen Gebieten damit rechnen, dass die Miteigentümer ihre Wohnungen an Feriengäste vermieten. Auch wenn der Bundesgerichtshof es anders sieht: Gegen die dann durch die Gäste auftretenden Geräuschbelästigungen können Sie sich kaum vernünftig wehren. Wenn Sie zum Beispiel eine einstweilige Verfügung erwirken wollen, werden die betreffenden Gäste längst abgereist sein. Gegen die Lärmstörungen neuer Gäste müssen Sie dann ggf. mit einer gesonderten einstweiligen Verfügung vorgehen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 40004999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 18 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert