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Verrechnung von „Altverlusten“ aus privaten Veräußerungsgeschäften

Übergangsregelung läuft zum 31. Dezember 2013 aus

Verrechnung von

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 24. Juni 2013*****Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die noch im Bereich der alten Spekulationsbesteuerung angefallen sind, können nach dem 31. Dezember 2008 weiterhin mit Spekulationsgewinnen aus der Veräußerung sonstiger Wirtschaftsgüter verrechnet werden. Hierbei ist insbesondere an den Erwerb von Wertpapieren vor dem 1. Januar 2009 und deren Veräußerung mit Verlust innerhalb der damals geltenden Jahresfrist zu denken (sogenannter Altverlust). Gleichzeitig mit der Gesetzesänderung 2009 wurde die Möglichkeit geschaffen, zumindest bestimmte Kapitaleinnahmen mit Altverlusten ausgleichen zu dürfen.

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, weist darauf hin: “ Der Gesetzgeber hat allerdings diese erweiterte Verlustverrechnungsmöglichkeit nur für 5 Jahre, also bis zum 31. Dezember 2013 gewährt. Daher müssen die Verlustzuwächse bis zu diesem Zeitpunkt realisiert werden, um die erweiterte Verlustverrechnungsmöglichkeit für Altverluste nutzen zu können“.

Um die festgestellten Altverluste vollständig verbrauchen zu können, müssten positive Einnahmen aus folgenden Einkunftsquellen erzielt worden sein:
-Kursgewinne aus der Veräußerung von Aktien,
-Gewinne aus Termingeschäften,
-Gewinne aus der Veräußerung von Zertifikaten, Anleihen, Zero-Bonds,
-Stückzinsen aus dem Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren.

„Das heißt, wenn Altverluste aus Spekulationsgeschäften vorhanden sind, können diese steuerlich verwendet werden z.B. durch den Verkauf von Anleihen kurz vor dem Zinszahlungstermin – man erhält dann sogenannte Stückzinsen – oder durch den gezielten Kauf von Zero-Bonds, die zum 31. Dezember 2013 fällig werden“, erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Kontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
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Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
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