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Versicherungswirtschaft gegen Pflicht zur Hochwasserversicherung

Berlin (news4today) – Aktuellen Schätzungen zufolge hat die Flut Ende Mai und Anfang Juni in Deutschland einen Schaden in Höhe von rund 12 Milliarden Euro verursacht. Nachdem bereits das Elbe-Hochwasser im Jahr 2002 verheerende finanzielle und infrastrukturelle Folgen nach sich zog, erhält die Forderung nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden neuen Auftrieb, aber auch Ablehnung. Sowohl die Bundesregierung als auch die Versicherungswirtschaft stehen ihr eher ablehnend gegenüber, da sie falsche Anreize setzen und einen staatlichen Eingriff in die freie Wirtschaft bedeuten würde.

Auch Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Versicherung kann einer Pflichtversicherung in diesem Bereich nichts abgewinnen. Die Zurich Versicherung, so Ralph Brand, setzt hier vielmehr auf gezielte Aufklärung. „Beim Versicherungsschutz gegen Hochwasser und andere Elementarschäden setzt die Zurich Versicherung auf rechtzeitige Aufklärung und bedarfsgerechte Versicherungslösungen, die nahe dran sind am tatsächlichen Gefährdungspotenzial und damit am Schutzbedürfnis jedes einzelnen Kunden. Die Experten der Zurich Versicherung leisten hier qualifizierte Beratung für den einzelnen Kunden, zur Erreichung bedarfsgerechter Lösungen“, so Ralph Brand.

In der Politik zeigt sich ein uneinheitlicheres Stimmungsbild. Die Bundesregierung hat bereits mehrfach angedeutet, dass sie auf mehr Aufklärung statt auf Zwang setzen wolle. Hier deckt sich die Auffassung angesehener Versicherungsgesellschaften, wie zum Beispiel der Zurich Versicherung, für die deren Vorstandsvorsitzender, Ralph Brand, ebenfalls auf mehr Aufklärung statt auf staatlichen Zwang setzt. Die Ministerpräsidenten einiger Bundesländer unterstützen dagegen die Einführung einer Pflichtversicherung, da sie gerechter sei. Viele Bewohner gefährdeter Gebiete könnten sich eine Versicherung gegen Elementarschäden aufgrund der hohen Prämien und des Selbstbehalts nicht leisten oder erhielten erst gar kein Angebot der Versicherer. Dem widerspricht Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung: 99 Prozent der Gebäude könnten versichert werden.

Auf den ersten Blick scheint die Idee einer Pflichtversicherung gegen Hochwasser und andere Elementarschäden verlockend. Klimamodelle prognostizieren einen Anstieg von extremen Wettersituationen: So ergab eine Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Zusammenarbeit mit führenden Klimaforschern, dass sowohl extreme Stürme als auch Schäden durch Überschwemmungen in Deutschland künftig zunehmen werden. Eine Pflichtversicherung, die alle Immobilien- und Grundbesitzer zahlen müssten, würde – so die Befürworter – die Risiken auf viele Schultern verteilen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Versicherungsprämien in besonders gefährdeten Gebieten nicht übermäßig ansteigen.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung weist außerdem darauf hin, dass durch eine entsprechende Ausgestaltung, etwa einem Selbstbehalt, ein größerer Anreiz zur Vorsorge geschaffen werden könnte. Unter dem Strich kämen die Bürger die Soforthilfen bei solchen Flutereignissen teurer zu stehen als eine Pflichtversicherung, die solidarisch von der Gesellschaft getragen werde.

Nach Angaben des GDV verfügt derzeit lediglich ein Drittel der deutschen Haushalte über eine Versicherung gegen Elementarschäden. Trotzdem lehnen sowohl der Gesamtverband als auch viele Versicherer eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser ab. Ein Hauptargument ist, dass Gefährdete und Betroffene sehr viel weniger Anreize hätten, sich mit Schutzmaßnahmen zu beschäftigen. Darüber hinaus stößt bei der Versicherungswirtschaft eine Pflichtversicherung auch aus rechtlichen Gründen auf Ablehnung. Hierzu der Vorstandsvorsitzende der Zurich Versicherung, Ralph Brand: „Eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser greift in die Vertragsfreiheit der Versicherten und der Versicherungen ein.“ Das sehen auch Rechtsexperten außerhalb der Versicherungswirtschaft so. Und auch Jörg von Fürstenwerth ist dieser Meinung. Zudem bestünden auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Denn nach deutschem Recht dienen bisher Pflichtversicherungen, wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung, dem Schutz Dritter, und nicht dem Schutz des eigenen Vermögens.

Einig sind sich Politik und Versicherer, dass der Hochwasserschutz und die Vermeidung künftiger Schäden höchste Priorität haben sollte. Moderne Bau- und Sanierungskonzepte können beispielsweise dazu beitragen, die Schäden bei Flut- oder anderen Katastrophen gering zu halten. Zum anderen könnten die Gebäude mit einem Nachweis über die Schutzmaßnahmen leichter und günstiger versichert werden. Darüber hinaus fordern Fachleute, dass hochwassergefährdete Gebiete künftig nicht mehr als Bauland freigegeben werden sollten.

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