Verständlich erklärt: Glasversicherung“ – Expertengespräch der ERGO Versicherung

Verständlich erklärt: Glasversicherung

Verständlich erklärt: Glasversicherung" - Expertengespräch der ERGO Versicherung

Das beliebte Sprichwort „Scherben bringen Glück“ gilt spätestens dann nicht mehr, wenn der Designerglastisch in tausend Stücken am Wohnzimmerboden liegt oder der Wintergarten nach einem Sturm ein Loch hat. Neben dem Ärger bedeutet ein solcher Schaden in der Regel auch hohe Kosten. Wer beizeiten eine Glasversicherung abgeschlossen hat, kann jetzt davon profitieren. Welche Schäden diese Versicherung abdeckt und für wen sie sinnvoll ist, fasst Schadenexpertin Tanja Cronenberg von ERGO zusammen.

Wozu eine Glasversicherung – so schnell geht doch keine
Scheibe kaputt?

Das stimmt, doch Scheiben sind ja nicht die einzigen Gegenstände in einem Haushalt, die aus Glas oder Kunststoff bestehen. Beide Materialien sind wichtige Bestandteile in jedem Haushalt, angefangen von Fenstern und Türen über Duschkabinen bis hin zu Spiegeln, Bildern und Glaskeramikkochflächen in der Küche. Da reicht es schon, wenn bei einer Party der Sektkorken frontal in die geätzte Sammlervitrine fliegt oder die schwere Porzellanschüssel aus dem Schrank auf das Cerankochfeld kracht: Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas zu Bruch geht, ist im Haushalt recht hoch. Eine Glasversicherung bietet hier einen umfassenden Schutz und kann als Erweiterung zu einer bestehenden Hausratversicherung abgeschlossen werden. Übrigens: Ob bei den Schäden ein Eigen- oder Fremdverschulden vorliegt, spielt für die Übernahme der Kosten keine Rolle.

Glas kommt in jeder Wohnung vor, angefangen bei dem Flurspiegel bis hin zum Panoramafenster im Wohnzimmer.
Welches Glas ist denn versichert?

Versichert werden sogenannte Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Zu den Gebäudeverglasungen zählen zum Beispiel Scheiben aus Glas und Kunststoff von Fenstern, Türen, Terrassen, Balkonen, Wintergärten, aber auch von Duschkabinen. Der Schutz für Mobiliarverglasungen umfasst Glas- und Kunststoffscheiben etwa von Bildern, Vitrinen, Spiegeln, Glasscheiben sowie Sichtfenster von Mikrowellen, Aquarien, aber eben auch Glaskeramikkochflächen.

Meist folgen auf einen Glasschaden noch Kosten für Reparatur und Montage. Sind sie auch Teil des Versicherungsschutzes?

Eine Glasversicherung geht weit über den eigentlichen Sachschaden hinaus: Landet beispielsweise bei einem Sturm ein Ast im Wintergarten, sind nicht nur die zu Bruch gegangenen Scheiben zu ersetzen. Zuvor müssen die zerstörten Scheiben entsorgt und das Loch in der Verglasung zumindest vorübergehend abgedeckt werden. All diese Kosten übernimmt die Glasversicherung, ebenso natürlich die Kosten für den Einbau der neuen Scheiben. Und falls für die Reparatur womöglich noch der Sonnenschutz auf- und abmontiert werden muss, so ist selbst dieser Aufwand Teil des Versicherungsschutzes. Ohne Versicherung kann so etwas richtig ins Geld gehen. Wichtig: Schäden, die infolge eines Glasbruchs entstehen, sind nicht über die Glasversicherung versichert. Solche Folgeschäden, wie zum Beispiel Schäden am Hausrat durch eintretendes Regenwasser, sind ein Fall für die Hausratversicherung. Kleiner Tipp: Reine Oberflächenbeschädigungen, wie ein Kratzer im Cerankochfeld, sind nicht Teil des Versicherungsschutzes – auch wer eine Glasversicherung hat, sollte daher mit Glasflächen behutsam umgehen.
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Kurzfassung:
Glasschaden – eine Glasversicherung hilft
Tanja Cronenberg, Schadenexpertin der ERGO Versicherung, erklärt, welchen Schutz eine Glasversicherung bietet

– Was ist alles versichert?
* Versichert ist das Glas von Gebäude und Mobiliar.
* Zur Gebäudeverglasung zählen alle Scheiben aus Glas oder Kunststoff in Fenstern, Türen, Terrassen, Balkonen, Wintergärten und Duschkabinen.
* Bei der Mobiliarverglasung ist Glas und Kunststoff in Bildern, Vitrinen, Spiegeln, Glasscheiben, Aquarien oder Glaskeramikkochflächen versichert.
* Zur Gebäudeverglasung zählen alle Scheiben aus Glas oder Kunststoff in Fenstern, Türen, Terrassen, Balkonen, Wintergärten und Duschkabinen.

– Was ist nicht versichert?
* Nicht abgedeckt sind Folgeschäden, wie etwa Schäden am Hausrat durch eintretendes Wasser. Auch kleinere Schäden an der Oberfläche, wie Kratzer, sind nicht versichert.
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