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Verteidigung bei Sexualdelikten

Verteidigung bei Sexualdelikten

Verteidigung bei Sexualdelikten

Der Vorwurf eines Sexualdelikts (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) ist für die Betroffenen besonders belastend, denn neben den ganz persönlichen Folgen hat ein solcher Vorwurf weitreichende gesellschaftliche Folgen. Häufig drohen obendrein hohe Haftstrafen.

Häufig falsche Verdächtigungen
Das pikante daran: die Zahl von vorgetäuschten Sexualdelikten und insbesondere von vorgetäuschten Vergewaltigung nimmt zu. Eine Erhebung von Rostocker Polizisten ergab, dass dort acht von zehn Vergewaltigungsvorwürfen nur vorgetäuscht worden waren (vgl. http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Acht-von-zehn-Vergewaltigungen-sind-vorgetaeuscht). Ähnliche Feststellungen macht auch die Polizei in Bayern. In einer dortigen Studie finden sich ein Zitat, wonach „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten […] sich einig [seien], dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden“ (vgl. http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf)- (Fettdruck nur hier).
Die gleiche Beobachtung findet auch in der Rechtsmedizin statt. Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Prof. Klaus Püschel, gibt an: „Erfahrungsgemäß haben wir in den letzten Jahren einen gewissen Anstieg sogenannter Fake-Fälle zu verzeichnen, bei denen Personen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren und dann behaupten, einem Verbrechen zum Opfer gefallen zu sein.“(vgl. https://www.abendblatt.de/hamburg/article205502409/Der-Vorwurf-der-zwei-Leben-veraenderte.html) – (Fettdruck nur hier).
Laut einer Pressemitteilung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) aus dem Jahr 2014 sei es im Jahr 2012 nur in 8,4% aller angezeigten Fälle von sexueller Nötigung zu einer Verurteilung gekommen. Ein ganz erheblicher Teil dürfte auf Fälle zurückzuführen sein, in denen sich die Vorwürfe als falsch erwiesen haben.
Die Situation für den falsch Verdächtigten wird letztlich umso bedrohlicher, wenn es sich um einen häufig vorliegenden Fall einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation handelt. Denn hier kommt es letztlich darauf an, wessen Angaben glaubhafter sind und ggf. besser zu sonstigen Umständen passen.

Die Folgen
Durch diese Entwicklung steigt zum einen die Gefahr für „echte“ Opfer, im Zweifelsfall als unglaubwürdig dazustehen. Genauso schlimm sind aber die Folgen für die steigende Zahl von falsch Verdächtigten. Denn auch ohne eine Verurteilung bleiben häufig familiäre Probleme und eine gesellschaftliche Ächtung des Betroffenen zurück; häufig fallen die Worte „Irgendwas bleibt immer hängen…“.
Außerdem droht bei dem Vorwurf eines schwerwiegenden Sexualdelikts häufig Untersuchungshaft. Auch wenn sich im Rahmen der weiteren Ermittlung herausstellen sollte, dass die Anschuldigungen falsch sind, können bereits Monate vergangen sein, die der Betroffene in Haft verbringen musste und für die er nur eine lächerlich geringe Entschädigung erhält, die er obendrein innerhalb vorgegebener Frist geltend machen muss.

Hilfe für Betroffene
Wer dem falschen Vorwurf eines Sexualdelikts (Vergewaltigung/Missbrauch/sexuelle Nötigung usw.) ausgesetzt ist, sollte sich frühzeitig durch einen versierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger vertreten und beraten lassen. Es ist wichtig, die Ermittlungen von vornherein durch Akteneinsicht im Blick zu behalten und Widersprüche in den belastenden Angaben und Umständen aufzufinden und frühzeitig Informationen zu sammeln, die den Vorwurf entkräften können. Dies gilt insbesondere für die häufigen Fälle von Aussage-gegen-Aussage Konstellationen. Außerdem sollte eine Strategie bereitgehalten werden, um den Vorwurf möglichst diskret zu halten, um in jedem Fall zu verhindern, dass „etwas hängen bleibt“. Denn auch allein darum kann es vermeintlichen Opfern gehen.

Die Rechtsanwälte und Strafverteidiger Leonid Ginter und Nils Schiering, Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Otto-Krafft-Platz 24, 59065 Hamm, www.gs-rechtsanwaelte.de, info@gs-rechtsanwaelte.de (02381/49 10 696 und im Notfall jederzeit: 0176 – 456 56 450) vertreten erfolgreich Beschuldigte in Strafverfahren wegen des Vorwurf von Sexualdelikten.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
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