Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Juni 10, 2026

Registrierkassenpflicht ab 2027: Wie sich Einzelhändler jetzt günstig vorbereiten

Immobilien
Juni 10, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar baut Baumhaus-Bereich zu Wellness- und Spa-Retreat um

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

Die beste Ernährung für deine Schilddrüse

Auto, Verkehr
Juni 10, 2026

Neuer Online-Auftritt: BBM entwickelt digitale Wissens- und Serviceplattform konsequent weiter

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächtervermittlung für Hotels mit der Hotel Investments AG

Logistik, Transport
Juni 10, 2026

Jonas Glöckler wird neuer Country General Manager von CHEP für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

„Kommunikation als Effizienzhebel im Gesundheitswesen“

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Mit Controlware zur erfolgreichen TISAX-Aktualisierung

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 10, 2026

Kann ein Roboter Mitgefühl lernen – oder nur Muster erkennen?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 10, 2026

Finanzwissen-lernen.de: Kostenlos Finanzen verstehen

Kunst, Kultur
Juni 10, 2026

Josephine Rais gestaltet exklusives Design für Russell Hobbs und Aktion gegen den Hunger

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 10, 2026

Die neuen Lebensadern der Menschheit – warum Seltene Erden über Fortschritt, Wohlstand und Frieden entscheiden

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Flow360.io schützt PureSec vor Wissensverlust und senkt Reklamationsquote um 35 Prozent

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächterwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Vertragsklausel mit „Bearbeitungsentgelt“ für Darlehensgewährung möglicherweise unwirksam

Vertragsklausel mit „Bearbeitungsentgelt“ für Darlehensgewährung möglicherweise unwirksam

Vertragsklausel mit

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Bankrecht.html Ein im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbartes „Bearbeitungsentgelt“ aus Anlass einer Darlehensgewährung kann unter Umständen unwirksam sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Bonn hat mit Urteil vom 16.04.2013 (Az.: 8 S 293/12) eine Bank zur Rückzahlung eines „Bearbeitungsentgeltes“, dass anlässlich einer Darlehensgewährung gegenüber einem Verbraucher erhoben wurde, verurteilt. Eine Vertragsklausel, die einen vorformulierten Abschnitt enthalte, nach dem für die Kapitalüberlassung aufgrund des Abschlusses eines Verbraucherkreditvertrages ein „Bearbeitungsentgelt“ geschuldet sei, könne wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers unwirksam sein.

Das LG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Kläger über das Internet einen Online-Kreditvertrag abgeschlossen hatten. In der Vertragsmaske der Beklagten war ein vorgefertigter Abschnitt zu finden, in dem geregelt wurde, dass für die Überlassung des Kapitals ein „Bearbeitungsentgelt“ zu zahlen sei.

Das LG soll in seiner Entscheidung ausgeführt haben, dass es für die Beurteilung, ob in der Klausel allgemeine Geschäftsbedingungen gesehen werden könnten, unerheblich sei, dass sich der Betrag oder die Berechnungsweise des „Bearbeitungsentgeltes“ nicht unmittelbar aus der Klausel ergebe. Dies soll bereits deshalb gelten, weil der Kunde auf das von der Beklagten pauschal berechnete Entgelt jedenfalls keinen Einfluss gehabt haben soll.

Eine solche Vereinbarung eines „Bearbeitungsentgeltes“ für die Kapitalüberlassung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen könne dann unter Umständen ein unzulässiges zusätzliches Entgelt für die Erfüllung vertraglicher Pflichten durch die Bank darstellen. Eine solche Klausel könne den Verbraucher unter Umständen unangemessen benachteiligen. Die Bearbeitung und Auszahlung eines Darlehensbetrages durch die Bank an den Kunden erfolge in der Regel im eigenen Interesse der Bank.

Banken sind Unternehmer, der Bankkunde im Normalfall ein Laie. Deshalb bietet ein im Bankrecht versierter Rechtsanwalt Bankkunden Flankenschutz. Dieser prüft Verträge, findet Lücken in Vertragsklauseln und stärkt Bankkunden im Geschäftsverkehr mit Banken den Rücken.

Ob Darlehen, Kontokorrent, Beratungshaftung oder Vermögensverwaltung, ein im Bankrecht tätiger Rechtsanwalt berät Bankkunden umfassend im Bankrecht und vertritt diese vor Gericht.

http://www.grprainer.com/Bankrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 14 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert