Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 13, 2026

DENIOS macht Gefahrstofflagerung digitaler, sicherer und reduziert den manuellen Aufwand

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 13, 2026

Neue Lösungen für die digitale Arbeitswelt

Tourismus, Reisen
Oktober 13, 2026

Die ultimative Packliste für Selbstfahrer im südlichen Afrika

Handel, Dienstleistungen
Oktober 13, 2026

Nicht jedes Webprojekt braucht dasselbe: Warum das Hosting mit den Anforderungen wachsen sollte

IT, NewMedia, Software
Oktober 13, 2026

Effizientere Einsatzplanung im technischen Außendienst: Praxedo zeigt Lösungen für Stadtwerke und Kommunen

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 13, 2026

Luminea Home Control Outdoor-Aufputz-Steckdose SF-710, App

Auto, Verkehr
Oktober 13, 2026

Dienstwagen steht bereit – doch das Privatauto muss her?

IT, NewMedia, Software
Oktober 13, 2026

DOCBOX®-Partnertage 2026:

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 12, 2026

Forschungszulage – Innovation steuerlich fördern lassen

IT, NewMedia, Software
Oktober 12, 2026

KI-Sicherheit: Wie Sie KI im Unternehmen nutzen und sensible Daten schützen

Elektro, Elektronik
Oktober 12, 2026

SPS 2026: Moxa zeigt Lösungen für den einfacheren Aufbau und Betrieb sicherer OT-Netzwerke

Immobilien
Oktober 12, 2026

Hotel Investments AG: Bestandshalter, Käufer und Investor für Hotelimmobilien

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 12, 2026

Wer keine Grenzen setzt, zahlt später den Preis

IT, NewMedia, Software
Oktober 12, 2026

TerraStereo und 3D PluraView: LiDAR-Punktwolken präzise in Stereo prüfen

Vertragswidrige gewerbliche Nutzung eines Einfamilienhauses – Gewerbliches Mietrecht

Vertragswidrige gewerbliche Nutzung eines Einfamilienhauses – Gewerbliches Mietrecht

Vertragswidrige gewerbliche Nutzung eines Einfamilienhauses - Gewerbliches Mietrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Gewerbliches-Mietrecht.html Die gewerbliche Nutzung eines Einfamilienhauses kann unter Umständen eine vertragswidrige Nutzung darstellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 31.07.2013 (Az.: VIII ZR 149/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur vertragswidrigen gewerblichen Nutzung eines Einfamilienhauses Stellung genommen. Insbesondere soll bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, unter Umständen eine Nutzung vorliegen, die der Vermieter einer Wohnung ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden müsse. Dabei soll es bei der Beurteilung nicht darauf ankommen, ob von dem in der Wohnung geführten Betrieb in der Vergangenheit konkrete Störungen ausgegangen seien oder der Mieter sich Mühe gegeben habe, solche Störungen zu vermeiden. Schon die Art und der Zuschnitt des in der Wohnung geführten Gewerbebetriebs könnten bereits per se gegen eine mögliche Ausnahme von den genannten Grundsätzen sprechen.

Im zu beurteilenden Fall betrieb der Beklagte in einem Einfamilienhaus einen Gewerbebetrieb, der einen Hausmeisterservice, die De- und Remontage von Aufzugsanlagen und Schwertransporte innerhalb von Gebäuden, Montage von Aufzugsanlagen und Bau von Montagerüstung zum Gegenstand hatte. Der Beklagte berief sich insbesondere darauf, dass von seinem Betrieb bisher keine konkreten Störungen ausgegangen seien, weil er in dem vom Kläger gemieteten Einfamilienhaus in der Vergangenheit keine geschäftlichen Besuche von Mitarbeitern oder Kunden empfangen habe. Außerdem soll er die für seinen Betrieb benötigten Fahrzeuge nicht auf dem Wohngrundstück oder auf der Straße in der Nähe des Grundstücks, sondern ausschließlich auf einem dafür gesondert angemieteten Platz abgestellt haben.

Die gesetzlichen Bestimmungen für Gewerberaummietverhältnisse unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten von denen für Wohnraummietverhältnisse. Insbesondere besteht bei gewerblichen Mietverhältnissen weder ein besonderer Kündigungsschutz noch die sog. Sozialklausel, also das Widerspruchsrecht des Mieters gegen eine Kündigung.

Trotzdem sollten Mieter und Vermieter bei der gewerblichen Nutzung von ursprünglichem Wohnraum unbedingt einen Gewerberaummietvertrag abschließen.

Ein im gewerblichen Mietrecht versierter Rechtsanwalt hilft bei der Erstellung von Mietverträgen für gewerbliche Vermieter und Mieter. Hierdurch werden die Interessen gewerblicher Vermieter und Mieter von Anfang an rechtswirksam in das Vertragswerk eingebaut und es wird auf diese Weise späteren Schwierigkeiten vorgebeugt.

http://www.grprainer.com/Gewerbliches-Mietrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 33 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert