Neuigkeiten Timeline

Umwelt, Energie
November 3, 2026

Reju erweitert sein Netzwerk in der Textilindustrie mit sechs Kooperationen

Tourismus, Reisen
November 3, 2026

Ein Dream-Team für besondere Erlebnisse

Immobilien
November 3, 2026

STERN startet Standortinitiative in Frankfurt-Praunheim

Politik, Recht, Gesellschaft
November 3, 2026

DBA Deutsche Bauwert engagiert sich für Schulbau in Äthiopien

Bildung, Karriere, Schulungen
November 3, 2026

Schluss mit Ausreden: Warum die Suche nach Lösungen wichtiger ist als das Jammern über Probleme

Bildung, Karriere, Schulungen
November 3, 2026

Ungeeignete Mitarbeitendenführung der Generation Z – Vermeidbare personalwirtschaftliche Kosten verhindern!

Mode, Trends, Lifestyle
November 3, 2026

Kompetenz braucht keine Uniform              

Tourismus, Reisen
November 3, 2026

„Körpergröße ist kein Upgrade“: Petition fordert faire Sitzplätze für große Menschen im Flugzeug

Medien, Kommunikation
November 3, 2026

Öffentliche Aktion zum Glauben startet in Düren

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

Zahlen, Ziele, Fortschritte: DENIOS zieht Nachhaltigkeitsbilanz

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

10 Jahre Unternehmertreffen Pfalz 2026 – Rückblick auf einen tollen Abend!

IT, NewMedia, Software
November 3, 2026

KI ist in den Unternehmen angekommen, doch bei der Governance besteht Nachholbedarf

Kunst, Kultur
November 3, 2026

Ausstellung von Walter Angerer dem Jüngeren offiziell eröffnet

IT, NewMedia, Software
November 3, 2026

Crédit Mutuel Arkéa stärkt Betrugsprävention mit RiskShield von INFORM

Verwertungsrecht eines Buchverlages

Verwertungsrecht eines Buchverlages

Verwertungsrecht eines Buchverlages

GRP Rainer

Ein Verlag kann ohne entsprechende anderslautende Vereinbarung eine Verwertung von Bildmaterial nicht verhindern, wenn die Verwertung dem Verlag von dem Künstler für ein bestimmtes Buchprojekt übertragen wurde.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 21.12.2011 (AZ: 6 U 118/11) entschieden, dass ein Fotokünstler, der einem Verlag ausschließliche Rechte an einem Auswahlband mit Lichtbildwerken einräumt, damit nicht in jedem Fall das Recht zur anderweitigen Verwertung einzelner Fotos verliert. Der Verlag habe kein absolutes Verbietungsrecht gegenüber einer vom Fotografen autorisierten Verwertung der Fotos durch Dritte. In welchem Umfang ein Urheber einem anderen Nutzungsrechte einräume, bestimme sich nach dem Inhalt der abgeschlossenen Verträge. Fehle eine ausdrückliche Regelung, sei von einem übereinstimmend verfolgten Vertragszweck und den Bedürfnissen der Vertragspartner auszugehen. Außerdem müsse danach gefragt werden, ob die Einräumung von weiter reichenden Nutzungsrechten zur Erfüllung des Vertragszweckes überhaupt erforderlich sei. Bei der Überlassung der Rechte zur Erstellung eines Sammelwerkes, komme es hauptsächlich auf die spezielle Auswahl und Anordnung der Fotografien und Texte an, sodass eine anderweitige Verwendung einzelner Fotografien der Erfüllung des Vertragszwecks nicht entgegenstehe.
Damit stellt das Oberlandesgericht klar, dass Urheberrechte soweit wie möglich beim Urheber verbleiben sollen, es sei denn, es existiert eine ausdrückliche, abweichende Regelung.
Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Denn im Urheberrecht gibt es – anders als in Patent- und Markensachen – kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich.
Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihnen eine umfassende Rechtsberatung bieten. Um sich nicht versehentlich gegenüber dem Urheber eines Werkes schadenersatzpflichtig zu machen, überprüft ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt bereits bestehende Urheberrechte und Lizenzen.
Aber auch wenn es bereits zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen ist, unterstützt ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Außerdem bietet sich die Möglichkeit, ein Werk zum Zwecke der Beweissicherung in einer Kanzlei zu hinterlegen, um so vor einem Missbrauch von Urheberrechten geschützt zu werden. So sind Sie im Falle eines Rechtsstreites um das Urheberrecht bestens vor Missbrauch ihrer Urheberrechte geschützt und können Ihre Ansprüche gegen etwaige Schädiger zügig durchsetzen.

http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 56 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert