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Vom Elterngeld bis zur Versicherung – so sorgen Sie vor der Geburt eines Kindes richtig vor

Vom Elterngeld bis zur Versicherung - so sorgen Sie vor der Geburt eines Kindes richtig vor

Vor der Geburt eines Kindes gibt es allerhand zu tun. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen

(mpt-603) Ein Baby wirbelt den bisher geordneten und ruhigen Alltag von Neu-Eltern meist gehörig durcheinander. Werdende Eltern sollten sich daher schon während der Schwangerschaft mit den kommenden Herausforderungen auseinandersetzen, denn dank Windeln und Fläschchen bleibt für finanzielle und bürokratische Dinge andernfalls nur wenig Raum. Diese Angelegenheiten sollten also so weit als möglich vor der Geburt geregelt werden.

Anspruch auf Elternzeit

So sollte zum Beispiel der Wunsch nach einer Elternzeit dem Arbeitgeber rechtzeitig angekündigt werden. „Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen“, sagt der Würzburger Rechtsanwalt Armin Jäger aus der Kanzlei Lang, Tiemann & Kollegen. Für die Frau heißt das, dass sie ihr Gesuch spätestens eine Woche nach der Geburt geltend machen muss, denn nach der Entbindung stehen ihr noch acht Wochen Mutterschutz zu. Die Elternzeit kann also frühestens nach Ablauf des Mutterschutzes in Anspruch genommen werden. Wollen Väter direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, muss der Antrag dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin vorliegen. Anwalt Jäger erklärt dazu: „Bei der Beantragung der Elternzeit müssen sich beide Partner festlegen, wie sie die zwei Jahre nach Beginn der Elternzeit gestalten wollen.“ Dass heißt, der Arbeitnehmer gibt an, ob er die gesamten zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen will, oder nur eines davon, um danach wieder in Teilzeit einzusteigen. Dabei muss man unbedingt eines beachten: „Von der Festlegung für die zwei Jahre können Arbeitnehmer nur wieder abweichen, wenn der Arbeitgeber zustimmt“, macht Rechtsanwalt Jäger klar. Die werdenden Eltern müssen also vor Antragsstellung gut darüber nachdenken, wie sie die Dauer der Elternzeit gestalten wollen. Nach den zwei Jahren Elternzeit haben Vater und Mutter übrigens Anrecht auf ein drittes Jahr. Aber auch hier gilt, wie Anwalt Jäger erläutert, dass diese Verlängerung beim Arbeitgeber sieben Wochen vor dem Ende der zweijährigen Elternzeit beantragt werden muss.

Antrag auf Elterngeld stellen

Eltern steht nach der Geburt Elterngeld zu, das jedoch maximal 14 Monate lang ausgezahlt wird. Alleinerziehende können diesen Zeitraum in der Regel unproblematisch ausschöpfen. Anderes gilt jedoch für Paare: „Hier sieht der Gesetzgeber eine Besonderheit vor: Sie bekommen die staatliche Leistung nur dann für 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen“, weiß Anwalt Jäger. Geht nur die Mutter oder der Vater in Elternzeit, so erhalten die Eltern maximal für zwölf Monate staatliche Unterstützung. Nimmt allerdings das zweite Elternteil ebenfalls für mindestens zwei Monate die Elternzeit in Anspruch, so erfolgt die Auszahlung des Elterngelds für die ganzen 14 Monate. Der Antrag kann bei der Elterngeldstelle gestellt werden, die in den meisten Fällen an das Jugendamt angegliedert ist. Möglich ist die Antragsstellung erst nach der Geburt und muss dann innerhalb der drei folgenden Monate geschehen. Zwar wird das Elterngeld auch rückwirkend ausgezahlt, aber dennoch sollte man mit dem Einreichen des Antrags nicht zu lange warten.

Bei der Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Mütter während der Schutzfristen vor und nach der Geburt und am Tag der Entbindung mit dem sogenannten Mutterschaftsgeld. Bei der Krankenkasse kann der Antrag mit der siebten Woche vor dem errechneten Geburtstermin eingereicht werden. Dafür benötigt die werdende Mutter eine ärztliche Bescheinigung, die sie frühestens eine Woche vor Beginn der sechswöchigen Schutzfrist von ihrem Arzt erhält.

Kindergeld rechtzeitig beantragen

Mit dem Kindergeld erhalten Eltern eine weitere finanzielle Unterstützung. Der Antrag dafür muss bei der Familienkasse der örtlichen Arbeitsagentur gestellt werden. Dazu sagt Rechtsanwalt Jäger: „Das Kindergeld kann rückwirkend für das laufende sowie maximal für vier abgelaufene Jahre gezahlt werden. Wer keine Ansprüche verfallen lassen will, sollte für den Antrag also die entsprechenden Fristen einhalten.“ Dem Kindergeldantrag muss zudem eine beglaubigte Geburtsurkunde beigelegt werden.

Lohnsteuerabzug ändert sich

Seit es die elektronische Lohnsteuerkarte gibt, werden dem Finanzamt automatisch Änderungen im Melderegister mitgeteilt – sobald also die Geburt des Kindes festgehalten wurde, wird dies beim Lohnsteuerabzug des Arbeitnehmers automatisch beachtet.

Die Familie absichern mit Risikolebensversicherung

Ist das Kind auf der Welt, sollten die Eltern gegebenenfalls ihre Versicherungspolicen erneuern – als Vater und Mutter tragen sie jetzt schließlich eine große Verantwortung. So sollte der Hauptverdiener den Abschluss einer Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen. Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen erklärt dazu: „Wer bereits eine Risikolebensversicherung besitzt, kann nach der Geburt des Kindes möglicherweise ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungssumme erhöhen.“ Er rät in etwa das Fünffache des Jahresnettoeinkommens als Versicherungssumme zu veranschlagen. Besonders wenn ein finanzieller Kraftakt wie ein Hauskauf oder Hausbau ansteht, ist eine Risikolebensversicherung ganz besonders elementar. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Absicherung, die der Hauptverdiener zum Schutz seiner Familie ins Auge fassen sollte. Viele Arbeitnehmer verkennen die existenzielle Gefahr, die eine Berufsunfähigkeit in sich birgt. „In jungen Jahren ist der gesundheitliche Zustand meist noch gut und der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung problemlos möglich“, weiß Sprott und rät, ungefähr 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens als Berufsunfähigkeitsrente anzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Versicherungen und Finanzen erhalten Sie unter anderem auf ergodirekt.de.

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