Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Frühzeitig für den Notfall vorsorgen

Telefonaktion der Frankfurter Rundschau und der Notarkammer Frankfurt unter Mitwirkung von Notarin und Rechtsanwältin Bettina Schmidt am 21.05.2015 von 17.30 – 19.00 Uhr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Frühzeitig für den Notfall vorsorgen

Notarin Bettina Schmidt informiert in FR-Telefonaktion über die Patientenvorsorgevollmacht

Frankfurt, 19. Mai 2015 – Ein schwerer Unfall, Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche – viele Umstände können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern oder über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Mit der Vorsorge für den Notfall sollten sich daher auch schon jüngere Menschen frühzeitig auseinandersetzen. Hilfestellung zu diesem wichtigen jedoch oftmals nicht beachteten Thema bietet die Telefonaktion „Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“, die die Frankfurter Rundschau in Zusammenarbeit mit der Notarkammer Frankfurt am kommenden Donnerstag, dem 21. Mai 2015, von 17.30 bis 19.00 Uhr durchführt.

Als eine von drei Rechtsexperten steht hierbei Notarin Bettina Schmidt von der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin den Lesern der Frankfurter Rundschau Rede und Antwort. Notarin Bettina Schmidt kennt das Thema nicht nur aus ihrer täglichen Arbeit mit Mandanten. Auch in Fachartikeln und Veröffentlichungen hat sie bereits wiederholt hierüber berichtet und auf die Notwendigkeit frühzeitiger Vorsorge hingewiesen.

„Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass sich Betroffene in Notsituationen automatisch von ihrem Ehepartner oder ihren Kindern vertreten lassen dürfen“, erklärt Notarin Bettina Schmidt. „In einigen Fällen schreibt das Gesetz die Schriftform vor. Bestimmte Maßnahmen in persönlichen Angelegenheiten darf ein Bevollmächtigter nur vornehmen, wenn er schriftlich ermächtigt worden ist und diese bestimmten Fälle ausdrücklich benannt sind, wie zum Beispiel für Behandlungsmaßnahmen, die lebensgefährlich sind oder besonders schwere Folgen haben können, sowie für medizinische Zwangsmaßnahmen.“

Ein weiteres Problem sei, dass Ehepartner oder Kinder mit der Entscheidung lebensverlängernde Maßnahmen abzubrechen oftmals überfordert sind, gerade bei jungen Betroffenen. Wer Ehepartner, Kinder, andere Verwandte oder Freunde bevollmächtigen möchte, sollte dies also unbedingt schriftlich tun, auch damit die Person des Bevollmächtigten eine Hilfestellung mit rechtsverbindlichen Anweisungen hat.

Patienten haben nämlich das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen, zum Beispiel durch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung unter solchen Verfügungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bettina Schmidt empfiehlt jedoch, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen:

„Wer nicht ständig damit zu tun hat, versteht die Fachsprache der im Internet zu findenden Formulare nicht. Der Notar kann beim Verfassen der Vorsorgevollmacht beraten, vor ungenauen Formulierungen schützen und sie anschließend beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Die Daten des Registers können von Krankenhäusern und Betreuungsgerichten eingesehen werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung verschafft wird. Im Streitfall kann der Notar außerdem bezeugen, dass der Patient bei Beurkundung geschäftsfähig war und die Urkunde seinem Willen entspricht.“

Notarin und Rechtsanwältin Bettina Schmidt (http://www.notar-frankfurt-am-main.de/) erreichen Interessierte während der Telefonaktion „Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“ in der Redaktion der Frankfurter Rundschau am Donnerstag, 21. Mai 2015, von 17.30 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer: 069 / 21 99 27052

Weitere Informationen zum Thema auf der Internetseite der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin unter:

www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/immobilienrecht-notariat/298-warum-eine-patientenvorsorgevollmacht-nicht-erst-im-alter-ein-thema-sein-sollte.html (http://www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/immobilienrecht-notariat/298-warum-eine-patientenvorsorgevollmacht-nicht-erst-im-alter-ein-thema-sein-sollte.html)

Tag-IT: Behandlungsabbruch, Betreuung, Betreuungsverfügung, Bevollmächtigter, Generalvollmacht, Notarielle Urkunde, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenvorsorgevollmacht, Vormundschaftsgerichte, Koma, lebenserhaltende Maßnahmen, Unfall

Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: http://www.schmidt-kollegen.com

Firmenkontakt
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt
Bettina Schmidt
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17
presse@schmidt-kollegen.com
http://www.schmidt-kollegen.com

Pressekontakt
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin
Sonja Reiff
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17
presse@formativ.net
http://www.schmidt-kollegen.com

(Visited 15 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert