Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Oktober 3, 2024

Revolution auf den Baustellen:

Internet, Ecommerce
Oktober 3, 2024

EXVOMO 2024: Ein erfolgreicher Start in eine neue Ära mit der ersten E-Commerce-Konferenz von exvomo ist gelungen

Mode, Trends, Lifestyle
Oktober 3, 2024

**Assure Fashion bei den Green Shopping Days: Shopping mit gutem Gewissen**

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 3, 2024

Gänse-Essen 2.0: Kumpel Events bringt Spaß, Teambuilding und Gänse auf ein ganz neues Level

Immobilien
Oktober 2, 2024

Wie Lukas Neugebauer moderne Wohnkonzepte mit Wiens historischer Architektur verbindet

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 2, 2024

conarum und Everstream: Partnerschaft für nachhaltige Lieferketten und Risikomanagement mit prosustain

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 2, 2024

BENO Holding AG: Verkauf einer Spezialimmobilie in Möckmühl

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 2, 2024

Rügen: Eine Insel der Kreativen und der Kunst

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 2, 2024

Medigene AG: Medigene präsentiert auf der ASGCT 2024 und hält F&E-Veranstaltung ab

IT, NewMedia, Software
Oktober 2, 2024

Extreme Networks ernennt neuen Head of Security Sales

Immobilien
Oktober 2, 2024

Landgraf Immobilien GmbH stellt sich für die Zukunft auf

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 2, 2024

Privatdetektive und Hacker schützen Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen

Kunst, Kultur
Oktober 2, 2024

Schnappen Sie sich jetzt die besten Music-Domains beim Beginn der Allgemeinen Verfügbarkeit

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 2, 2024

LIAN LI LANCOOL 207 – Das Midi-Case neu gedacht

Warenhandel innerhalb der EU – B2B und B2C

Warenhandel innerhalb der EU - B2B und B2C

EU Warenhandel (Bildquelle: iStock-1478925768)

Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
-Die Ware muss in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert werden.
-Der Empfänger muss ein Unternehmer sein.
-Der Kunde kauft die Ware für geschäftliche Zwecke.
-Die Besteuerung der Lieferung erfolgt in einem anderen EU-Staat.

Für eine korrekte Rechnungsstellung sind folgende Punkte zu beachten:
-Hinweis auf die Steuerbefreiung in der Rechnung.
-Angabe der eigenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
-Nennung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers.
-Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern müssen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten stammen.
-Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers beim Bundeszentralamt für Steuern.

**B2C Warenhandel für Kleinunternehmen im EU-Binnenmarkt**
Im Gegensatz zu umsatzsteuerfreien Lieferungen an Unternehmer ist es bei Verkäufen an private Kunden im EU-Ausland oft notwendig, die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes anzuwenden und abzuführen. Dies betrifft insbesondere:
-Kleinunternehmer.
-Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erzielen.
-Land- und Forstwirte mit pauschalierter Umsatzsteuer.
-Nichtunternehmerische juristische Personen.

**Lieferschwelle: Brutto oder Netto?**
Für die Lieferschwelle ist der Netto-Umsatz der importierten Waren entscheidend. Solange dieser innerhalb eines Kalenderjahres unter 10.000 Euro bleibt, ist keine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich. Kleinunternehmer profitieren somit von einem geringeren bürokratischen Aufwand. Seit Juli 2021 gilt die einheitliche EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro: Die ersten 10.000 Euro Umsatz werden im Herkunftsland versteuert, alle weiteren im Bestimmungsland.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Online-Händler in Deutschland erzielt Nettoumsätze von jeweils 4.000 Euro durch Verkäufe nach Österreich, Spanien und Italien, was einen Gesamtnettoumsatz von 12.000 Euro ergibt. Damit überschreitet er die Lieferschwelle um 2.000 Euro und muss sich in allen drei Ländern umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen. Vor der neuen Regelung hätte er in jedem Land bis zu 34.999,99 Euro Umsatz erzielen können, ohne eine Registrierung vorzunehmen.

**Überschreitung der Lieferschwelle**
Überschreitet ein Unternehmen die Lieferschwelle eines Mitgliedstaates, ist eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung in diesem Land notwendig. Dies gilt auch, wenn die Gesamtsumme der Nettoumsätze in verschiedenen EU-Staaten die 10.000 Euro übersteigt. Wenn diese Schwelle in einem Kalenderjahr überschritten wird, müssen auch im folgenden Jahr die Umsätze im Empfängerland versteuert werden.
**Steuerliche Regelungen**
Waren innerhalb der EU werden im Empfängerland nach dem dort gültigen Mehrwertsteuersatz versteuert. Lieferanten müssen sich in diesem Land umsatzsteuerrechtlich registrieren. Liegt der Umsatz jedoch unter der Lieferschwelle von 10.000 Euro, kann die Ware auch im eigenen Land versteuert werden.
**Verzicht auf die Lieferschwelle**
Es besteht die Möglichkeit, auf die Anwendung der Lieferschwelle zu verzichten. Dieses Wahlrecht ist für zwei Kalenderjahre bindend, bringt jedoch zusätzliche bürokratische Pflichten mit sich. Unternehmen müssen sich bereits bei der ersten Lieferung im Bestimmungsland um eine gültige Umsatzsteuernummer kümmern.
**Final**
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Warenhandel innerhalb der EU sowohl für B2B- als auch für B2C-Transaktionen klare steuerliche Regelungen und Anforderungen mit sich bringt. Unternehmen sollten sich intensiv mit den geltenden Vorschriften auseinandersetzen, um von den Vorteilen der Umsatzsteuerbefreiung und den neuen Lieferschwellenregelungen zu profitieren. Eine sorgfältige Planung und korrekte Rechnungsstellung sind entscheidend, um bürokratische Hürden zu minimieren und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Mit dem richtigen Wissen und den nötigen Maßnahmen können Unternehmen erfolgreich im europäischen Binnenmarkt agieren.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de

(Visited 6 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert