Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Weiter erlaubt: Zukunftswärme von Holzfeuerstätten

BImSchV-Frist bis Ende 2024 – sauberer heizen mit Holz

Weiter erlaubt: Zukunftswärme von Holzfeuerstätten

(Bildquelle: AdK/www.kachelofenwelt.de/Gutbrod)

Immer mehr Verbraucher beschäftigt die Frage, wie sie zukunftssicher heizen können und was beim Thema Heizen mit Holz weiterhin erlaubt ist. Fakt ist: Es gibt kein Verbot von Holzfeuerstätten im neuen Heizungsgesetz (GEG). Wer mit einer zeitgemäßen Einzelraumfeuerstätte heizt, kann – unabhängig vom GEG – die Wärme ohne Sorge weiter genießen, wenn das Gerät die geltenden Emissionsvorschriften erfüllt.

Bereits seit März 2010 ist die 1. Stufe und seit 2015 die verschärfte 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) in Kraft – zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Luftqualität. Einzelraumfeuerstätten, die nach dem 21. März 2010 bzw. nach dem 31.12.2014 eingebaut und in Betrieb genommenen wurden, erfüllen bereits die dort vorgegebenen Grenzwerte und sind zugelassen. Auch für neu errichtete Anlagen in Neubauten sind die geltenden Abgas-Grenzwerte von 0,04 g/m³ Staub und 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid kein Problem.

Austausch-/Nachrüstfrist für veraltete Holzfeuerstätten endet 31.12.2024

Auch ältere Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Öfen, Kamine und Kaminöfen, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 gebaut oder in Betrieb genommen wurden, müssen den BImSchV-Anforderungen bis zum 31.12.2024 entsprechen. Das Typenschild verrät das Alter der Feuerstätte. Erfüllt sie die Grenzwerte von 0,15 g/m³ Staub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid und den vorgeschriebenen Mindestwirkungsgrad, darf sie weiter betrieben werden. Kann dieser Nachweis bis Ende 2024 nicht erbracht werden, muss das Gerät entweder stillgelegt werden, oder ist mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten.

Prüfung und Bescheinigung

In regelmäßigen Abständen führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Feuerstättenschau durch, informiert die Betreiber und weist sie auf Stilllegungsfristen hin. Für die Einhaltung der Grenzwerte reicht meist der Nachweis des Herstellers, entsprechende Angaben sind in den Geräteunterlagen enthalten. Ist das Typenschild auf dem Gerät nicht mehr vorhanden, hilft eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Die Werte des jeweiligen Ofenmodells findet man z. B. in der Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI) https://www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste

Ausnahmen und Bestandsschutz für ältere Geräte

In bestimmten Fällen haben Feuerstätten, die die BImSchV-Vorgaben nicht erfüllen, Bestandsschutz. Dazu gehören zum Beispiel Grundöfen, die handwerklich errichtet wurden, ebenso offene Kamine, die allerdings nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Ausgenommen sind auch Einzelraumfeuerungsanlagen, die bereits vor 1950 errichtet oder hergestellt wurden.

Nach der Heizperiode: frühzeitig Fachmann einschalten

Bei allen Fragen zum Thema Nachrüstung, Stilllegung oder Austausch ist der Ofen- und Luftheizungsbauer der richtige Ansprechpartner. Er berät, ob und welche Nachrüstung lohnt, oder ob ein neues, emissionsärmeres Gerät mit höherem Wirkungsgrad und geringerem Brennstoffverbrauch sinnvoller und kostengünstiger wäre. Der beste Zeitpunkt für die Umrüstung oder einen Austausch der Feuerstätte ist direkt nach der aktuellen Heizperiode. Es ist ratsam, sich frühzeitig einen Termin beim Fachmann zu sichern, damit im nächsten Winter eine zukunftssichere Holzfeuerstätte Wärme spendet. Adressen von Ofenbauern in der Nähe gibt es auf www.kachelofenwelt.de

GVOB
Als Dachverband repräsentiert der GesamtVerband OfenBau e.V. (GVOB) das Handwerk, die Industrie und den Großhandel bei übergreifenden Themen der Branche gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit.

Kontakt
Lorenz & Company Werbeagentur GmbH
Pia Schumacher
Storlachstraße 4
72760 Reutlingen
07121/3893-11
07121/370799
www.lorenz-company.de

(Visited 31 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert